Verlängern der Aufenthaltsbewilligung
Informationen zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Studienabschluss zur Stellensuche.
Dies ist der Ablauf für Einwohner/-innen der Stadt Zürich. Falls Sie in einer anderen Gemeinde wohnen, erkundigen Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.
Sie erhalten das Verlängerungsformular 5-8 Wochen vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung per Post zugeschickt. Füllen Sie es aus, gehen Sie persönlich zu einem der externe Seite 3 Personenmeldeämter in der Stadt Zürich oder zum zuständigen Amt in ihrer Gemeinde.
Die Verlängerung muss persönlich beantragt werden.
In der Regel dauert das Austellen der neuen Aufenthaltsbewilligung 2-3 Monate.
Dokumente
- Ihren Pass / Ihre Identitätskarte
- Ihre Schweizer Aufenthaltsbewilligung
- Nicht-EU/EFTA-Bürger/innen: Finanzieller Nachweis mit eigenem Kontoauszug (CHF 21'000 für das folgende Studienjahr) einer von der FINMA akzeptierten Bank, einer EU-Bank oder einer Schweizer Bank
- Download Erweiterte Immatrikulationsbestätigung (PDF, 161 KB) für das neue Semester, s. Informationen unten
- Verlängerungsgebühr:
EU/EFTA: CHF 70;
Nicht-EU/EFTA: CHF 102;
Wenn die Biometridaten neu erfasst werden müssen zusätzlich: CHF 20.
- Wenn Sie umgezogen sind: Neuer Mietvertrag
Erweiterte Immatrikulationsbestätigung
Das Migrationsamt des Kantons Zürich verlangt bei der Erstausstellung sowie bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung die "erweiterte Immatrikulationsbestätigung" für das kommende Semester.
Die "Download erweiterte Immatrikulationsbestätigung (PDF, 161 KB)" können Sie in myStudies herunterladen, sobald Sie sich für das (neue) Semester eingeschrieben haben.
Loggen Sie sich in myStudies ein > Funktionen > Download PDF > Download erweiterte Immatrikulationsbestätigung (PDF, 161 KB). Beachten Sie, dass die "Standard" Immatrikulationsbestätigung nicht akzeptiert wird.
Verlängerung für die Masterarbeit
Wenn Sie bereits alle ECTS-Kreditpunkte für Ihren ETH-Abschluss erworben haben und nur noch Ihre Masterarbeit schreiben und einreichen müssen, ist es wichtig, dass Sie bei der Verlängerung Ihrer Bewilligung anmerken, dass die Masterarbeit für Ihren Abschluss obligatorisch ist.
- Reichen Sie die "Erweiterte Immatrikulationsbestätigung" ein, die auch im Falle eines Urlaubssemesters gültig ist (nur möglich, wenn Sie bereits im vorhergehenden Semester für die Masterarbeit in myStudies eingeschrieben und registriert waren).
- Nicht-EU/EFTA-Bürger/innen: Finanzieller Nachweis mit eigenem Kontoauszug (CHF 10'500 für das folgende Semester)
Häufig erhalten Sie eine L-Aufenthaltsbewilligung, welche für weniger als ein Jahr gültig ist.
Studierende mit Visumspflicht
- Studierende mit Visumspflicht, welche während des Verlängerungsprozess ins Ausland reisen: Müssen persönlich externe Seite beim Migrationsamt ein Rückreisevisums beantragen.
- Wenn Sie während des Verlängerungsprozess in der Schweiz bleiben, müssen Sie nichts unternehmen.
Umzug
Sollten Sie in dieser Zeit ihre Unterkunft wechseln, beantragen Sie eine externe Seite Postweiterleitung von ihrer alten an die neue Adresse. Da Sie die neue Aufenthaltsbewilligung via eingeschriebener Post erhalten.
Studienzeit in der Schweiz
Für Nicht-EU-/ EFTA-Staatsangehörige darf der gesamte Studienaufenthalt in der Schweiz nicht länger als 8 Jahre dauern. Ausnahmen sind möglich, wenn sie einer zielgerichteten Aus- und Weiterbildung dienen (z.B. MSc, Doktorat, Postdoktorat).
Es muss jedoch jeder Fall einzeln vom Staatssekretariat für Migration (SEM) überprüft und bewilligt werden, siehe externe Seite Weisung Aus- und Weiterbildung, S. 9, 2.8. Bewilligungsdauer.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das externe Seite Migrationsamt Zürich oder nutzen Sie das externe Seite Kontaktformular.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Behörden.