Infrastrukturnutzung

Möchten Externe (z.B. eine Firma) für eine beschränkte Zeit eine Infrastruktur der ETH Zürich für eigene Zwecke mitbenutzen, so wird dies in einem Infrastrukturnutzungsvertrag geregelt.

Für die Nutzung werden Gebühren erhoben. Die Bestimmung der Kosten erfolgt mittels des Kostentemplates das die Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen zur Verfügung stellt. 

Des Weiteren müssen die externen Nutzenden über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Bei Fragen zur Infrastrukturnutzung können sich die Forschenden der ETH Zürich an die Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen wenden. In gewissen Fällen wird die Forschungsvertragsgruppe hinzugezogen.

Kontakt

  • equipment@sl.ethz.ch