Altersvorsorge

Die Altersvorsorge, die auf den so genannten drei Säulen beruht, ist eine der wichtigsten schweizerischen Errungenschaften und ist Ausdruck des Solidaritätsgedankens zwischen den Generationen, der in der Schweiz tief verankert ist. Die AHV finanziert sich nach dem Umlageverfahren, das heisst, die Beiträge der jüngeren und erwerbstätigen Menschen werden zur Zahlung der Renten verwendet.

Invalidenversicherung (IV): Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist Teil der 1. und 2. Säule. Sie sichert die finanziellen Folgen von Invalidität ab, fördert die Wiedereingliederung von invaliden Personen in die Arbeitswelt oder sichert die Rentenzahlung, falls eine Eingliederung nicht möglich ist. Der Beitrag an die IV ist obligatorisch und in den Beiträgen an AHV und Pensionskasse enthalten.

Pensionsalter: Aktuell erreichen Frauen in der Schweiz das ordentliche Rentenalter mit 64 Jahren, Männer mit 65 Jahren. Nach einer Übergangsfrist im Rahmen der Reform AHV 21 gilt auch für Frauen ab 2028 das einheitliche AHV-Referenzalter von 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung an der ETH ist nach wie vor ab dem 60. Altersjahr möglich.

Bei der Berechnung der Beiträge an die AHV und die Pensionskasse, die vom Lohn in Abzug gebracht werden, hilft Ihnen unser Lohnrechner.

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