Altersvorsorge
Die Altersvorsorge, die auf den so genannten drei Säulen beruht, ist eine der wichtigsten schweizerischen Errungenschaften und ist Ausdruck des Solidaritätsgedankens zwischen den Generationen, der in der Schweiz tief verankert ist. Die AHV finanziert sich nach dem Umlageverfahren, das heisst, die Beiträge der jüngeren und erwerbstätigen Menschen werden zur Zahlung der Renten verwendet.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) als erste Säule ist für alle Erwerbstätigen - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - obligatorisch. Sie soll im Alter den Grundbedarf der Versicherten decken. Vom Moment der Pensionierung an erhält die versicherte Person eine Altersrente ausbezahlt. Falls die versicherte Person stirbt, erhalten unterstützungsberechtigte Familienangehörige die Hinterlassenenrente.
Die Beiträge an die AHV werden wie folgt entrichtet: Die Hälfte der Beiträge werden Ihnen direkt vom Lohn in Abzug gebracht. Die ETH Zürich als Arbeitgeberin übernimmt die andere Hälfte und zahlt beide Teile an die externe Seite Eidgenössische Ausgleichskasse ein.
Sozialversicherungsnummer
Für die Versicherung der ersten Säule erhalten Sie eine individuelle schweizerische Sozialversicherungsnummer. Falls Sie noch über keinen schweizerischen Versicherungsausweis verfügen, so wird HR Operations diesen für Sie einholen und Ihnen zusenden.
Bitte beachten Sie: Die schweizerische Sozialversicherungsnummer ist eine eigene Nummer und entspricht nicht der europäischen Versicherungsnummer.
Die Berufliche Vorsorge als zweite Säule soll im Alter die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen. Sie ist für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Minimallohn obligatorisch und wird durch die Pensionskasse sichergestellt. Dafür muss der Arbeitgeber mindestens 50% der Prämien übernehmen.
Als Arbeitnehmer/-in der ETH Zürich sind Sie bei der externe Seite Pensionskasse des Bundes PUBLICA im Beitragsprimat versichert. Unter dem Beitragsprimat versteht man ein System, bei dem die Leistungen aufgrund der einbezahlten Beiträge und Einlagen (inkl. Zinsen) berechnet werden. Die monatlichen Beiträge werden bei der ETH Zürich im Verhältnis 36:64 vom Arbeitnehmenden und der Arbeitgeberin getragen. Darüber hinaus können Sie freiwillig Sparbeiträge einzahlen, die zu höheren Vorsorge- und Austrittsleistungen führen.
Invalidenversicherung (IV): Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist Teil der 1. und 2. Säule. Sie sichert die finanziellen Folgen von Invalidität ab, fördert die Wiedereingliederung von invaliden Personen in die Arbeitswelt oder sichert die Rentenzahlung, falls eine Eingliederung nicht möglich ist. Der Beitrag an die IV ist obligatorisch und in den Beiträgen an AHV und Pensionskasse enthalten.
Pensionsalter: Aktuell erreichen Frauen in der Schweiz das ordentliche Rentenalter mit 64 Jahren, Männer mit 65 Jahren. Nach einer Übergangsfrist im Rahmen der Reform AHV 21 gilt auch für Frauen ab 2028 das einheitliche AHV-Referenzalter von 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung an der ETH ist nach wie vor ab dem 60. Altersjahr möglich.
Bei der Berechnung der Beiträge an die AHV und die Pensionskasse, die vom Lohn in Abzug gebracht werden, hilft Ihnen unser Lohnrechner.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die jeweilige Stelle.