Gesuch stellen: Ausnahmeregelung
Zur Vereinbarkeit von Studium und Familie können Flexibilisierungsmassnahmen beantragt werden. Dies wird mittels Gesuch um Ausnahmeregelungen beantragt. Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen.
Was sind Ausnahmeregelungen?
Unter Ausnahmeregelungen im Kontext von Studieren mit Kind fallen definierte Massnahmen, die zum Ziel haben, die Vereinbarkeit von Studium mit Betreuungspflichten zu ermöglichen. Diese Anpassungen der Studienbedingungen sind keine Lernzielanpassungen. Lern- und Prüfungsinhalte bleiben gleich.
Wer hat Anspruch auf Flexibilisierungsmassnahmen?
Damit Studierende ein Gesuch auf Flexibilisierungsmassnahmen im Studium aufgrund von Betreuungspflichten einreichen können, müssen sie die Elternschaft mit den üblichen amtlichen Dokumenten nachweisen.
Welche Schritte gilt es zu beachten?
- Informieren Sie sich rechtzeitig über die studiengangspezifischen und fachlichen Leistungsanforderungen Ihres gewählten Studiengangs sowie über Prüfungsformen und andere Leistungsnachweise (Praktika, Labor etc.), die zum Curriculum gehören.
- Bevor Sie einen Antrag auf Flexibilisierungsmassnahmen stellen, ist ein Erstgespräch beim Beratungs- und Coachingzentrum erforderlich. Vereinbaren Sie einen Termin.
- Füllen Sie das Antrags-Formular aus und reichen das Gesuch vollständig ein.
Bis wann muss das Gesuch eingereicht werden?
Je nach Massnahme (Leistungskontrolle, Studienfrist) gelten andere Fristen für die Einreichung des Gesuchs. Beachten Sie die Informationen auf der nachfolgenden Webseite.
Gesuchsformular und Anleitung
Hier geht es zur Webseite Gesuche um Ausnahmeregelungen. Dort finden Sie Folgendes:
- Antragsformular
- Anleitung zum Vorgehen
- Fristen