ETH-externe Personen

Als ETH-externe Personen gelten nebst allen anderen Personen:

  • Alle Studierenden und Doktorierenden jener Universitäten, die mit der ETH Zürich keine offizielle Kooperation unterhalten und kein entsprechendes Abkommen abgeschlossen haben
  • Alle Studierenden von Fachhochschulen

Administrative Informationen

Alles Wissenswerte zur Registrierung, elektronischen Fächerbelegung von Lerneinheiten etc. finden Sie in den Download Administrativen Informationen (PDF, 156 KB).