Von der ETH ausgestellte Dokumente

Studierende erhalten von der ETH Zürich Dokumente, welche einen erfolgreichen Studienabschluss, einen Zwischenstand während des Studiums oder einen Überblick bei Austritt ohne erfolgreichen Abschluss bestätigen.

Unikat, Übersetzung

Das deutsche Original des Schlusszeugnisses sowie des Leistungsausweises ohne Abschluss, die Urkunde und das Zertifikat sind Unikate, die einmalig ausgestellt werden.

Ist eine «Kopie» davon beispielsweise bei Verlust des Originals oder für eine Bewerbung notwendig, erstellen die Akademischen Dienste der ETH auf Antrag des Absolventen/der Absolventin eine kostenpflichtige Abschrift oder eine beglaubigte Kopie. Eine solche Abschrift (oder beglaubigte Kopie) hat dieselbe rechtliche Gültigkeit wie das Originaldokument.

Eine Fotokopie ohne individuelle Beglaubigung durch die ETH Zürich oder ein Scan hat keine rechtliche Gültigkeit.

Originalunterschrift, Beglaubigung

Diplomurkunden und Zertifikate werden seit 2012/2013, Zeugnisse seit Sommer 2014 in der Regel nicht mehr original unterschrieben. Anstelle wird die Unterschrift der Zuständigen aufgedruckt.

Ist eine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei notwendig - beispielsweise für eine sogenannte «Haager Apostille» - muss zuerst bei der ETH eine (kostenpflichtige) Abschrift bestellt oder die Urkunde oder das Zeugnis auf der Rückseite mit einer Originalunter­schrift der Akademischen Dienste der ETH Zürich (je nach Dokument durch die Kanzlei, die Doktoratsadministration oder die School for Continuing Education) versehen werden, da die Bundeskanzlei nur original unterzeichnete Dokumente mit bei ihr hinterlegten Unterschriften beglaubigt.

Sprache

Eine Urkunde oder ein Zertifikat der ETH wird in der Regel in einer schweizerischen Landessprache erstellt. Auf Antrag des Absolventen / der Absolventin erstellen die Akademischen Dienste der ETH Zürich eine Übersetzung in eine andere Landessprache als derjenigen des Originals oder in Englisch. Eine solche beglaubigte Übersetzung hat dieselbe rechtliche Gültigkeit wie das Originaldokument.

Ausgenommen davon sind Urkunde/Zertifikat, die eine didaktische Ausbildung bescheinigen. Diese werden ausschliesslich auf Deutsch erstellt und nicht übersetzt.

Zeugnisse für Bachelor- oder Master-Abschlüsse, didaktische Ausbildung sowie für Weiterbildungsprogramme werden im Original in Deutsch ausgestellt sowie gleichzeitig eine englische Übersetzung erstellt. Zeugnisse werden nicht in eine andere Landes­sprache übersetzt. Vom deutschen Originalzeugnis kann auf Wunsch des Absolventen/der Absolventin eine Abschrift erstellt werden.

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