Von der ETH ausgestellte Dokumente

Studierende erhalten von der ETH Zürich Dokumente, welche einen erfolgreichen Studienabschluss, einen Zwischenstand während des Studiums oder einen Überblick bei Austritt ohne erfolgreichen Abschluss bestätigen.

Ungestufte Studiengänge

In den früheren ungestuften Studiengängen wurde das Studium mit einem Schlussdiplom abgeschlossen.

Das Bestehen eines 1. und 2. Vordiploms war Bedingung zur Anmeldung an eine Schluss­diplomprüfung. Einzig ein Schlussdiplom belegt einen erfolgreichen Studienabschluss (Zeugnis mit entsprechender Bezeichnung auf Deutsch sowie separate Diplomurkunde).

Bachelor, Master

Bachelor- und Master-Studierende, die ihr Studium an der ETH erfolgreich abschliessen, erhalten ein Schlusszeugnis auf Deutsch zusammen mit einer englischen Übersetzung («Academic Record, Decree Translation»), ein externe Seite Diploma Supplement, ein standardisiertes Ranking und eine Diplomurkunde in einer schweizerischen Landessprache.

Abschlussdokumente

Das Schlusszeugnis für Bachelor- und Master-Studiengänge sowie die meisten neueren Weiterbildungsprogramme besteht aus einem ersten Teil, in welchem die bestandenen Leistungskontrollen gemäss der Struktur des entsprechenden Studienreglementes aufgeführt werden sowie einem Beiblatt, auf welchem weitere Leistungskontrollen dokumentiert sind.

Ab Herbstsemester 2013 müssen für Bachelor, Master, Lehrdiplom und Didaktik-Zertifikat alle letzten Versuche von Leistungskontrollen entweder auf das Zeugnis (nur, falls bestanden und falls sie zum Curiculum des entsprechenden Studienganges gehören) oder auf das Beiblatt (zusätzliche bestandene Leistungskontrollen, die interessenhalber besucht und abgelegt wurden sowie weitere nicht bestandene letzte Leistungskontrollen). Diplomzeugnisse der ungestuften Studiengänge haben kein Beiblatt.

Das Diploma Supplement (zweisprachiges Dokument Deutsch/Englisch) beschreibt den erfolgreich absolvierten Studiengang, die ETH Zürich und das Schweizerische Schulsystem. In einem zusätzlichen Teil enthalten die Diploma Supplements der ETH Zürich die Beschreibungen aller an der ETH Zürich absolvierten und im Zeugnis sowie auf dem Beiblatt aufgeführten Leistungskontrollen. Das Diploma Supplement gibt es nicht für die ungestuften Studiengänge.

Im separaten Ranking (zweisprachiges Dokument Deutsch/Englisch) wird der Gesamt­durchschnitt der Abschlussnote aufgeführt. Zudem wird als Vergleich über einen Jahrgang des gleichen Studienganges der Durch­schnitt und die Standard­abweichung des Abschlusses dokumentiert. «Jahrgang» bedeutet in der Regel alle Abschlüsse der letzten elf Monate, bei sehr kleinen Studiengängen kann die Zeitspanne grösser sein. Ein Ranking gibt es nur für Studiengänge, deren Reglement einen Gesamt­durchschnitt vorsehen (beispielsweise nicht für Lehrdiplom oder Didaktik-Zertifikat und vielen Weiterbildungs­programmen). Die ETH weist ein Ranking nur für definitive, erfolgreiche Studienabschlüsse aus.

Die Diplomurkunde oder das Zertifikat (für Programme mit maximal 30 Kreditpunkten wie beispielsweise das Didaktik-Zertifikat) ist ein separates Dokument in einer schweizerischen Landessprache, welches unter anderem den vollständigen Titel ausweist. Absolventinnen und Absolventen von Zertifikats-Studiengängen resp. -Programmen erwerben keinen Titel.

Doktorat

Doktorierende erhalten eine Doktorurkunde. Die ETH stellt für das Doktoratsstudium keine Zeugnisse («Transcripts») aus, da die Zulassung bereits einen Master voraussetzt. Deshalb gibt es kein vorgeschriebenes (obligatorisches) Kursprogramm. Je nach Programm können die an der ETH Zürich erworbenen Leistungskontrollen mit einem Leistungsüberblick («Transcript of Records») ausgewiesen werden.

Weiterbildung, Didaktische Ausbildung

Teilnehmende, die ein Weiterbildungsprogramm (dazu gehören neben MAS, DAS und CAS in diesem Kontext auch Lehrdiplom und Didaktik Zertifikat) an der ETH mit Erfolg abschliessen, erhalten ebensolche Dokumente. Jedoch in der Regel kein standardisiertes Ranking und abhängig vom Weiterbildungsprogramm ein Diplom oder ein Zertifikat.

Ein Leistungsüberblick bestätigt den Stand zum aktuellen Zeitpunkt während des Studiums. Er ist kein Abschlussdokument im Sinne eines Schlusszeugnisses. Der Leistungsüberblick weist nur teilweise einen Gesamtdurchschnitt auf (abhängig vom Studienreglement und ab Ausdruck 14. Dezember 2018).

Er kann sowohl in Deutsch wie auch in Englisch als Original ausgestellt werden, muss jedoch von einer Amtsstelle der ETH unterschrieben sein.

Für Mobilitätsstudierende und ETH-Studierende, welche die ETH Zürich freiwillig verlassen, ist der Leistungsüberblick gleichbedeutend mit einem Abgangszeugnis.

Je nach Programm können während der Doktoratsausbildung an der ETH Zürich erworbene Leistungskontrollen mit einem Leistungsüberblick ausgewiesen werden.

Für die ehemaligen ungestuften Studiengänge können keine Leistungsüberblicke erstellt werden.

Studierende, welche aus einem Bachelor-/Master-Studiengang oder Lehrdiplom/Didaktik-Zertifikat der ETH Zürich ausgeschlossen werden, weil sie die erforderlichen Kreditpunkte nicht mehr erreichen können oder weil deren Studienfrist abgelaufen ist, erhalten einen «Leistungsausweis ohne Abschluss» in Deutsch sowie eine englische Übersetzung davon («Transcript of Records for Non-Graduating Students – Translation»).

Der «Leistungsausweis ohne Abschluss» weist den Grund für den Ausschluss aus und er enthält eine Rechtsmittelbelehrung.

Unikat, Übersetzung

Das deutsche Original des Schlusszeugnisses sowie des Leistungsausweises ohne Abschluss, die Urkunde und das Zertifikat sind Unikate, die einmalig ausgestellt werden.

Ist eine «Kopie» davon beispielsweise bei Verlust des Originals oder für eine Bewerbung notwendig, erstellen die Akademischen Dienste der ETH auf Antrag des Absolventen/der Absolventin eine kostenpflichtige Abschrift oder eine beglaubigte Kopie. Eine solche Abschrift (oder beglaubigte Kopie) hat dieselbe rechtliche Gültigkeit wie das Originaldokument.

Eine Fotokopie ohne individuelle Beglaubigung durch die ETH Zürich oder ein Scan hat keine rechtliche Gültigkeit.

Originalunterschrift, Beglaubigung

Diplomurkunden und Zertifikate werden seit 2012/2013, Zeugnisse seit Sommer 2014 in der Regel nicht mehr original unterschrieben. Anstelle wird die Unterschrift der Zuständigen aufgedruckt.

Ist eine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei notwendig - beispielsweise für eine sogenannte «Haager Apostille» - muss zuerst bei der ETH eine (kostenpflichtige) Abschrift bestellt oder die Urkunde oder das Zeugnis auf der Rückseite mit einer Originalunter­schrift der Akademischen Dienste der ETH Zürich (je nach Dokument durch die Kanzlei, die Doktoratsadministration oder die School for Continuing Education) versehen werden, da die Bundeskanzlei nur original unterzeichnete Dokumente mit bei ihr hinterlegten Unterschriften beglaubigt.

Sprache

Eine Urkunde oder ein Zertifikat der ETH wird in der Regel in einer schweizerischen Landessprache erstellt. Auf Antrag des Absolventen / der Absolventin erstellen die Akademischen Dienste der ETH Zürich eine Übersetzung in eine andere Landessprache als derjenigen des Originals oder in Englisch. Eine solche beglaubigte Übersetzung hat dieselbe rechtliche Gültigkeit wie das Originaldokument.

Ausgenommen davon sind Urkunde/Zertifikat, die eine didaktische Ausbildung bescheinigen. Diese werden ausschliesslich auf Deutsch erstellt und nicht übersetzt.

Zeugnisse für Bachelor- oder Master-Abschlüsse, didaktische Ausbildung sowie für Weiterbildungsprogramme werden im Original in Deutsch ausgestellt sowie gleichzeitig eine englische Übersetzung erstellt. Zeugnisse werden nicht in eine andere Landes­sprache übersetzt. Vom deutschen Originalzeugnis kann auf Wunsch des Absolventen/der Absolventin eine Abschrift erstellt werden.

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