Informationen für Studieninteressierte mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung

Damit der Start ins Studium mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung gelingt, ist eine frühzeitige Planung wichtig. Folgende Informationen helfen Ihnen dabei.

Studienwahl

Sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, steht es Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung frei, jedes Studium zu wählen und auszuüben. Zur Sicherstellung der Chancengleichheit können Anpassungen bei Leistungskontrollen vereinbart werden. Fachliche Lernziele dürfen jedoch nicht beeinträchtigt werden. Daher ist es wichtig, vor Studienbeginn abzuklären, welche Studiengänge in Frage kommen und ob den jeweiligen Anforderungen entsprochen werden kann. 

Weitere Informationen zu unseren Studienprogrammen und Anforderungen finden Sie auf diesen Seiten: Bachelorprogramme, Masterprogramme.

Persönliche Beratung

Für eine individuelle Beratung nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie bei Fragen zur Studienwahl und Nachteilsausgleich.

Spezifische Informationen 

Räumliche Mobilität

Der Transport zur Hochschule, Parkmöglichkeiten (Rollstuhlparkplatz), Wohnsituation und Assistenzdienste sollten möglichst im Vorfeld geklärt werden. Eine Rücksprache mit der externe Seite Invalidenversicherung oder Krankenkasse zur Finanzierung von externe Seite Hilfsmitteln, Assistenzen oder passenden Wohnraum soll bereits vor Studienbeginn abgeklärt werden.

Nachteilsausgleichende Massnahmen

Zur Kompensation von studien- und prüfungsrelevanten Erschwernissen können Massnahmen vereinbart werden. Diese betreffen Anpassungen im Semester, Leistungskontrollen und Studienfristen. Inhaltliche Studienerleichterungen sind ausgeschlossen. Nachteilsausgleichende Massnahmen werden individuell zwischen der ETH Zürich und der antragsstellenden Person vereinbart. 

Ein Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs besteht nicht grundsätzlich und muss unter Berücksichtigung der Anforderungen im Studiengang und den Bedürfnissen der antragstellenden Person im Einzelfall bestimmt werden.

Anpassungen im Semester

Massnahmen für die Lehrveranstaltungen können z.B. sein: Technische Hilfsmittel, Reservation eines Sitzplatzes.

Leistungskontrollen

Massnahmen in Prüfungen können z.B. sein: Zeitverlängerung, Benutzung eigener Hilfsmittel, räumliche Anpassungen.

Studienfristverlängerung

Die Ihnen zur Verfügung stehende Studienzeit setzt sich aus der Regelstudienzeit und mehreren Toleranzsemestern zusammen. Die Toleranzsemester sind für das Auffangen von Eventualitäten wie Repetition von Leistungskontrollen, Krankheit, Unfall, Elternzeit etc. vorgesehen. Reicht die Studienzeit nicht aus, kann eine Verlängerung beantragt werden.

Informationen und Unterstützungsangebote pro Behinderung oder chronischer Erkrankung

Auf den folgenden Seiten finden Sie behinderungsspezifische Informationen über Unterstützungsangebote und weitere Massnahmen für Ihr Studium an der ETH. 

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