Notwendige Schritte
Einige Schritte müssen die Studierenden vor ihrer Ankunft absolvieren, andere in den ersten Wochen in der Schweiz. Nutzen Sie die Anleitungen und die Tipps für die ersten Wochen.
Vor Ihrer Ankunft in der Schweiz
- Studierende mit EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit: Sie benötigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz und müssen nichts vor der Ankunft unternehmen.
- Studierende ohne EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit: Wenn Sie ein Visum benötigen, befolgen Sie für das Visumverfahren die Anweisungen, die Sie von der Mobilitätsstelle erhalten. Das Visumverfahren für Studierende kann bis zu drei Monate dauern, weshalb eine rechtzeitige Beantragung des Visums entscheidend ist.
Diese Kosten hängen stark vom persönlichen Lebensstil ab, weshalb die folgenden Informationen nur grobe Richtwerte darstellen.
Das Migrationsamt des Kantons Zürich erachtet einen Betrag von CHF 1750 pro Monat als notwendig, worin individuelle Ausgaben für Kleider, Freizeit, Telefon, Unvorhergesehenes nicht enthalten sind. (Studierende des D-BSSE finden den Betrag der Basler Behörden im Merkblatt unten.) Die Unterkunft ist in der Regel der grösste Kostenpunkt, da die Nachfrage hoch und das Angebot sehr beschränkt ist.
Austauschstudierende zahlen keine Studiengebühren der ETH.
Zimmerpool für Austauschstudierende
Die Zimmer- und Wohnungsvermittlung der Universität Zürich (UZH) und der ETH verfügt über eine begrenzte Anzahl von Zimmern für Austauschstudierende, die hauptsächlich von der WOKO zur Verfügung gestellt werden. Ein Teil der Austauschstudierenden erhalten Informationen und den Bewerbungslink per E-Mail oder in ihrem Zulassungsschreiben, sobald sie an der ETH angenommen wurden, und sollten sich sofort bewerben. (Die Zürcher Hochschulen verwalten direkt keine Unterkünfte für Studierende.)
Die vermittelten Zimmer sind meist vollständig möblierte Einzelzimmer in Wohngemeinschaften, inkl. Bettwäsche und Internetanschluss (WLAN oder LAN). In der Regel werden das Bad, die eingerichtete Küche und das Wohnzimmer geteilt. Wohngemeinschaften sind normalerweise gemischtgeschlechtlich.
Kein Zimmer aus dem Pool reserviert für Austauschstudierende
Einige Studierende haben keinen Anspruch auf den Zimmerpool oder erhalten aufgrund der geringen Anzahl kein Zimmer aus dem Pool. Es empfiehlt sich, intensiv zu suchen und alle Suchportale täglich zu überprüfen, da die Angebote oft sehr kurzfristig veröffentlicht werden.
- Freier Wohnungsmarkt: Die Bedingungen sind sehr unterschiedlich (mit oder ohne Möbel, Kochgelegenheit, Reinigung, Internet etc.). Klären Sie Ihre Bedürfnisse, Ihr Budget und alle unklaren Punkte, bevor Sie sich entscheiden. Beachten Sie die hohen Mietpreise in Zürich (aufgrund der hohen Nachfrage).
- Suchen Sie eine Unterkunft, wenn Sie in Zürich sind: Weil die meisten Leute Sie vor Vertragsabschluss persönlich kennenlernen wollen, kann es einfacher sein, vor Ort eine Unterkunft zu finden. Übernachten Sie zunächst in einem Hostel oder Hotel und starten Sie Ihre Suche sofort. Nutzen Sie nebst der Online-Suche auch die vielen Anschlagbretter in den Hauptgebäuden von ETH und UZH sowie in grossen Geschäften wie Coop und Migros.
- Suchen Sie ausserhalb der Stadt Zürich: Mit dem zuverlässigen öffentlichen Verkehrssystem kommen Sie von den meisten umliegenden Gemeinden schnell und einfach an die ETH – und ausserdem sind die Mieten ausserhalb der Stadt oft günstiger. Das gilt insbesondere für den Norden und Westen von Zürich, z.B. Dietikon, Dübendorf, Opfikon, Wallisellen, Winterthur, die im Kanton Zürich liegen. Wir empfehlen einen Wohnsitz im Kanton Zürich. (Hinweis: Die Informationen, die Sie bezüglich Aufenthaltsbewilligung, Visum und Krankenversicherung erhalten, gelten nur für den Kanton Zürich; die Mobilitätsstelle berät nur über die Abläufe im Kanton Zürich. Zwischen den Kantonen können geringfügige Unterschiede bestehen).
- Mobilitätsstudierende des D-BSSE in Basel (Kanton Basel-Stadt): Download Lesen Sie das separate englische Merkblatt (PDF, 173 KB).
Heyning-Roelli-Stiftung
Diese Stiftung unterstützt mit Reise- und Unterhaltsbeiträgen begabte, aber auf zusätzliche Finanzierung angewiesene Studierende aus dem Ausland, die einen Austausch an einer Schweizer Partnerhochschule absolvieren werden. Die Anträge werden sorgfältig geprüft und die am besten geeigneten Anträge erhalten Unterstützung.
Bewerbungsfrist
- 20. April, 24.00 Uhr MEZ des jeweiligen Jahrs für das kommende Herbstsemester
- 20. Oktober, 24.00 Uhr MEZ des jeweiligen Jahrs für das kommende Frühlingssemester
Zeno Karl Schindler Stiftung
Diese Stiftung bietet u.a. Unterstützung für Studierende der Ingenieur- und Umweltnaturwissenschaften.
«Supervisors' scholarship for mobility students (incoming)» für Forschungsprojekte, Bachelor- oder Master-Arbeiten
Departemente haben eigene finanzielle Mittel, über die sie frei verfügen. Sie können sich bei Ihrer Professur (Supervisor) nach der Möglichkeit eines Stipendiums aus deren Mitteln erkundigen.
Andere
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatuniversität, bei Stiftungen in Ihrem Herkunftsland und in Ihrer Regierung, ob es Stipendien für ein Auslandsstudium gibt. Die obige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur die uns bekannten Stipendien auf.
In Ihren ersten Wochen an der ETH
Zu Beginn Ihrer Zeit an der ETH werden Sie Ihren Studierendenausweis abholen.
Studierende auf Campus Zürich
(Zusätzliche Öffnungszeiten werden kurz vor Semesterbeginn ergänzt.)
Studierende auf Campus Basel
Download vertical_align_bottom Öffnen Sie das Merkblatt für mehr Informationen (PDF, 173 KB)- Sie benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie sich länger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten (unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit).
- Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen an Ihrem Wohnsitz anmelden. Die Bewilligung wird an Ihrem Wohnort ausgestellt.
- Ihre Aufenthaltsbewilligung wird für die von der ETH bestätigte Dauer Ihres Mobilitätsaufenthalts ausgestellt. Diese Dauer läuft ab dem Tag Ihrer Einreise in die Schweiz. Sie sollten darum nicht vor dem von uns bestätigten Studienbeginn auf der Mobilitätsbestätigung einreisen («official confirmation of acceptance»). Das gilt insbesondere für alle Studierenden ohne EU/EFTA-Staatsangehörigkeit (unabhängig von der Visumspflicht), auch wenn die Ermächtigung zur Visumserteilung bzw. das ausgestellte Visum theoretisch eine frühere Einreise erlauben würde.
- Der Kanton Zürich verlangt von allen ausländischen Staatsangehörigen, dass Sie während der gesamten Aufenthaltsdauer in der Schweiz über finanzielle Mittel von mindestens 1750 Schweizer Franken pro Monat verfügen.
Falls Sie noch keine Aufenthaltsbewilligung haben
chevron_right Erfahren Sie, wie Sie eine bekommenWenn Sie bereits eine Aufenthaltsgenehmigung haben
Sie haben zwei Möglichkeiten.
- Sie verlängern Ihre Aufenthaltsbewilligung im Kanton Ihrer Heimhochschule für die Dauer Ihres Mobilitätsaufenthalts und behalten Ihre Adresse. In diesem Fall beantragen Sie nach Ihrer Ankunft in Zürich einen so genannten Wochenaufenthalt. Diese Option setzt voraus, dass Sie an den Wochenenden nach Hause fahren.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Ihrer Heimhochschule aufgeben müssen, müssen Sie mindestens drei Monate im Voraus einen Kantonswechsel für den Umzug nach Zürich beantragen. Wenn das auf Sie zutrifft, senden Sie die folgenden Unterlagen an das Migrationsamt des Kantons Zürich (Adresse: Migrationsamt des Kantons Zürich, Berninastrasse 45, 8090 Zürich).
- Begleitschreiben (Betreff: "Gesuch um Kantonswechsel"). Erläutern Sie ausführlich, warum Sie nach Zürich ziehen müssen und welche Pläne Sie nach Ihrem Mobilitätsaufenthalt haben.
- Kopie der aktuellen Aufenthaltsbewilligung
- Kopie der Aufnahmebestätigung zum Mobilitätsaufenthalt an der ETH
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 1750 CHF pro Monat)
Nach Schweizer Gesetz müssen alle Personen, die länger als 90 Tage in der Schweiz wohnen, bei einer Schweizer Krankenversicherung versichert sein. Sie müssen sich nach Ihrer Ankunft in der Schweiz um dieses Thema kümmern.
- Studierende mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land: Sie dürfen sich unter gewissen Bedingungen von dieser Pflicht befreien lassen, wenn sie eine Befreiung beantragen.
- Studierende mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land: Sie müssen gemäss den Anweisungen des Schweizer Gesetzes versichert sein.
- Studierende ohne Schweizer Staatsangehörigkeit von Partnerhochschulen in der Schweiz müssen prüfen, dass sie bei einem Kantonswechsel oder der Anmeldung für Wochenaufenthalt versichert sind.
- chevron_right Erfahren Sie mehr über Schweizer Krankenversicherungen
- chevron_right Studierende aus EU-/EFTA-Ländern: Informieren Sie sich, was Sie tun MÜSSEN
- chevron_right Studierende aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern: Informieren Sie sich, was Sie tun MÜSSEN
- chevron_right Erfahren Sie, was Sie tun sollten, wenn Sie krank sind
- chevron_right Erhalten Sie schnell Antworten auf Fragen zur Krankenversicherung
- Wenn Sie eine schweizerische Krankenversicherung für internationale Studierende abgeschlossen haben oder wenn Sie Inhaber einer EHIC-Karte sind und eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben, sind Sie für alle Unfälle, die Sie erleiden, versichert. Das gilt jedoch nur, wenn Sie kein Einkommen haben. Stipendien oder Beihilfen werden nicht als Einkommen betrachtet.
- Wenn Sie eine zusätzliche Anstellung haben, sollte die Unfallversicherung von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden.
- Die Privathaftpflichtversicherung ist freiwillig.
- Die ETH ist mit einem hohen Selbstbehalt gegen Sachschäden versichert. Bei Schäden an Einrichtung oder Geräten, welche durch Studierende grobfahrlässig verursacht worden sind (z.B. in Praktika oder bei Studien-, Bachelor- oder Master-Arbeiten), kann die ETH die dafür verantwortliche Person ganz oder teilweise zur Übernahme des Schadens verpflichten.
- Zur Deckung dieses Risikos empfiehlt die ETH Studierenden dringend, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Sie versichert gegenüber Dritten verursachte Personen- und Sachschäden. Sie deckt auch Risiken ausserhalb der ETH, aus denen teure Schäden entstehen können (z.B. Mieterschäden, Schäden an Mitbeteiligten in Unfällen etc.). Versicherungsprämien sind niedriger als die Kosten eines möglichen Schadens.
- Die Privathaftpflichtversicherung wird oft in Kombination mit einer Hausratversicherung angeboten. Die Hausratversicherung deckt nebst Schäden am Hausrat, welche durch Feuer und Wasser verursacht werden, abhängig vom Versicherungsvertrag z.B. auch Diebstahl. Für Studierende, die wertvolle Gegenstände (z. B. Laptops, Instrumente, Fahrrad etc.) besitzen, ist eine solche Versicherung gegebenenfalls empfehlenswert.
- Manche Vermieterinnen und Vermieter verlangen für den Abschluss eines Mietvertrages den Nachweis Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
Kurz vor Ihrer Ankunft werden die Event-Daten für die neuen Austauschstudierenden auf unserer Website veröffentlicht. Die Austauschstudierenden werden benachrichtigt, sobald das erledigt ist, und müssen einige dieser Events besuchen. Auf der Event-Seite sind auch empfohlene Event-Plattformen aufgeführt.
- chevron_right Campus erreichen
- chevron_right EduApp für die Navigation zu Räumen und vieles mehr
- chevron_right Gebäudeorientierung
- chevron_right Arbeitsplätze für Studierende an der ETH
- chevron_right ETH-Bibliothek: Standorte
- chevron_right Gastronomie und Einkaufen
- chevron_right Sicherheit an der ETH
ETH-Communitys (auf Englisch)
Von Studierenden für Studierende
Sie können von einer Vielzahl von Initiativen profitieren und sich auch einbringen: Büchermarkt, Fotografieren, Gaming, Musik, Nachhaltigkeit, Tanzen und vieles mehr.
«Erasmus Student Network» (ESN)
Alle Mobilitätsstudierende können am ESN teilnehmen – ein Netzwerk, das kulturelle und soziale Anlässe organisiert, Austausch- und Gaststudierende unterstützt und weitere Dienstleistungen wie den Tandem-Sprachaustausch oder auch das Buddy-System in Zürich anbietet. Durch das Buddy-System können Sie eine Ansprechperson kennenlernen, die zur Seite steht und Ihren Start erleichtert.
Tipp: Student Project House (SPH)
Das SPH ist eine offene Plattform für den Austausch von Ideen zwischen Studierenden aller Fachrichtungen. Hier erhalten Studierende auch Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Ideen. Auch Sie können vom «ideaspace» und «makerspace» des SPH profitieren. Zudem können Sie dort viele talentierte und motivierte Studierende kennenlernen. (Im SPH können keine Kreditpunkte erworben werden.)
- chevron_right Erfahren Sie mehr über Nachhaltigkeit an der ETH (z.B. Landkarte, Exkursionen, was Sie tun können und mehr)
- chevron_right Lernen Sie den Transport kennen: öffentlicher Verkehr, Shuttlebus, Fahrrad und mehr
- externe Seite call_made Holen Sie sich Tipps vom «GreenErasmus Portal» (auf Englisch)
Im Ausland zu studieren kann einen Sprung ins Unbekannte bedeuten: neue Leute, neue Sprache, anderes Hochschulsystem, kulturelle Unterschieden. Das kann Spass machen und ist ein wertvoller Bestandteil Ihrer Auslandserfahrung, wobei der Umgang mit so viel Veränderung auch eine Herausforderung sein kann. Der Leitfaden hilft Ihnen, einen «Kulturschock» zu vermeiden, zu erkennen und zu bewältigen.