Befreiung
Innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie einen Antrag auf Befreiung von der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung stellen.
Erste Schritte
Bei der Anmeldung im Personenmeldeamt erhalten Sie folgendes:
- Bestätigungsschreiben (Meldebestätigung), dass Sie sich für die Aufenthaltsbewilligung angemeldet haben (dies ist nicht Ihre definitive Aufenthaltsbewilligung)
- Das erste Informationsschreiben zur Krankenversicherung (s. Download Beispielbriefe (PDF, 1.4 MB))
A. Beantragen Sie die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht:
- Bereiten Sie Scans der folgenden Dokumente vor:
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite) oder falls noch nicht verfügbar: Meldebestätigung
- Europäische Krankenversicherungskarte (oder GHIC-Karte)
- Immatrikulationsbestätigung der ETH als Ausbildungsnachweis
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite) oder falls noch nicht verfügbar: Meldebestätigung
- Füllen und reichen Sie das online externe Seite KVG-Befreiungsgesuch bei der SVA Zürich ein -> Online-Formular: Antrag auf KVG-Befreiung -> Starten
- Wählen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (Internationale Studierende i.d.R. "B"; Austauschstudierende i.d.R. "L" (nach unten scrollen))
- AHV-Nummer können Sie "leer" lassen
- Angaben zur Erwerbstätigkeit: "nicht erwerbstätig"
- Angaben zur Krankenversicherung: "Europäische Krankenversicherungskarte" -> wählen Sie "gesetzliche Versicherung"
- Klicken Sie auf "Einschluss in einer Familienversicherung", falls zutreffend.
- Aus- und Weiterbildung: "In Ausbildung in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit"
- Art der Ausbildung: "Schüler/in, Student/in"
- Aufenthalt und Erwerbstätigkeit: "In der Schweiz wohnhaft, aber nicht erwerbstätig".
Wählen Sie nicht "Personen im Meldeverfahren"! - Unterstützungsleistungen: "Keine" (falls zutreffend)
- Zusatzfragen: nichts auswählen
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch
- Nach der Online-Registrierung erhalten Sie von der SVA Zürich eine automatische Bestätigungsemail, dass Sie den Befreiungsantrag gestellt haben. Leiten Sie diese mit Ihren Angaben (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und aktuelle Adresse) an die Stadt Zürich () bzw. Ihre Wohngemeinde weiter.
Hinweis: Die Befreiung wird nur bewilligt, wenn Sie keine Einkünfte haben. Sobald Sie ein Gehalt beziehen (auch wenn es sehr gering ist), ist Ihr Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet und Sie müssen eine Schweizer Krankenversicherung für international Studierende oder eine Schweizer KVG-Versicherung abschliessen.
Weitere Informationen finden Sie unter Arbeiten mit der Europäischen Krankenversicherungskarte.
A. Wählen und schliessen Sie Ihre Krankenversicherung ab
- Konsultieren Sie unsere Website und erfahren Sie mehr über die Studierendenversicherungspakete für internationale Studierende, die Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.
- Kaufen Sie Ihr Versicherungspaket gemäss den Anweisungen auf der Website.
- Warten Sie, bis die Krankenversicherungspolice eintrifft.
B. Beantragen Sie die "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht":
- Bereiten Sie Scans der folgenden Dokumente vor:
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite) oder falls noch nicht verfügbar: Meldebestätigung
- Ihre NEUE Krankenversicherungspolice
- Immatrikulationsbestätigung der ETH als Ausbildungsnachweis
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite) oder falls noch nicht verfügbar: Meldebestätigung
- Füllen und reichen Sie das online externe Seite KVG-Befreiungsgesuch bei der SVA Zürich ein -> Online-Formular: Antrag auf KVG-Befreiung -> Starten
- Wählen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (Internationale Studierende i.d.R. "B"; Austauschstudierende i.d.R. "L" (nach unten scrollen))
- AHV-Nummer können Sie "leer" lassen
- Angaben zur Erwerbstätigkeit: "nicht erwerbstätig"
- Angaben zur Krankenversicherung: Name Ihrer neuen Schweizer Studenten Krankenversicherung hinzufügen -> wählen Sie "andere"
- Aus- und Weiterbildung: "In Ausbildung in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit"
- Art der Ausbildung: "Schüler/in, Student/in"
- Aufenthalt und Erwerbstätigkeit: "In der Schweiz wohnhaft, aber nicht erwerbstätig".
Wählen Sie nicht "Personen im Meldeverfahren"! - Unterstützungsleistungen: "Keine" (falls zutreffend)
- Zusatzfragen: nichts auswählen
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch
- Nach der Online-Registrierung erhalten Sie von der SVA Zürich eine automatische Bestätigungsemail, dass Sie den Befreiungsantrag gestellt haben. Leiten Sie diese mit Ihren Angaben (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und aktuelle Adresse) an die Stadt Zürich () bzw. Ihre Wohngemeinde weiter.
A. Wählen und schliessen Sie Ihre Krankenversicherung ab
- Konsultieren Sie unsere Website und erfahren Sie mehr über die Studierendenversicherungspakete für internationale Studierende, die Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.
- Kaufen Sie Ihr Versicherungspaket gemäss den Anweisungen auf der Website.
- Warten Sie, bis die Krankenversicherungspolice eintrifft.
B. Beantragen Sie die "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht":
- Bereiten Sie Scans der folgenden Dokumente vor:
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite) oder falls noch nicht verfügbar: Meldebestätigung
- Ihre NEUE Krankenversicherungspolice
- Immatrikulationsbestätigung der ETH als Ausbildungsnachweis
- Ihr Arbeitsvertrag
- Füllen und reichen Sie das online externe Seite KVG-Befreiungsgesuch bei der SVA Zürich ein -> Online-Formular: Antrag auf KVG-Befreiung -> Starten
- Wählen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (Internationale Studierende i.d.R. "B"; Austauschstudierende i.d.R. "L" (nach unten scrollen))
- AHV-Nummer können Sie "leer" lassen
- Angaben zur Erwerbstätigkeit: "erwerbstätig" -> füllen Sie Arbeitsort und Arbeitgeber/in ein
- Angaben zur Krankenversicherung: Name Ihrer neuen Schweizer Studenten Krankenversicherung hinzufügen -> wählen Sie "andere"
- Aus- und Weiterbildung: "In Ausbildung in der Schweiz mit zusätzlicher Erwerbstätigkeit"
- Art der Ausbildung: "Schüler/in, Student/in"
- Aufenthalt und Erwerbstätigkeit: wählen Sie die Option, die auf Ihren Fall zutrifft.
Wählen Sie nicht "Personen im Meldeverfahren"! - Unterstützungsleistungen: "Keine" (falls zutreffend)
- Zusatzfragen: nichts auswählen
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch
- Nach der Online-Registrierung erhalten Sie von der SVA Zürich eine automatische Bestätigungsemail, dass Sie den Befreiungsantrag gestellt haben. Leiten Sie diese mit Ihren Angaben (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und aktuelle Adresse) an die Stadt Zürich () bzw. Ihre Wohngemeinde weiter.
Wir empfehlen nicht, eine Befreiung mit einer privaten Versicherung zu beantragen. Es ist (nach unserer Erfahrung) höchst unwahrscheinlich, dass die Befreiung gewährt wird. Ihre Krankenversicherung muss:
- die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
- die gleiche Deckung wie eine Schweizer Grundversicherung (KVG) haben und
- das «externe Seite Formular A» unterschreiben und stempeln.
A. Beantragen Sie die "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht"
- Bereiten Sie Scans der folgenden Dokumente vor:
- Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite) oder falls noch nicht verfügbar: Meldebestätigung
- Ihre aktuell gültige Versicherungspolice
- externe Seite Formular A, unterschrieben und gestempelt von Ihrer Krankenversicherung
- Immatrikulationsbestätigung der ETH als Ausbildungsnachweis
- Füllen und reichen Sie das online externe Seite KVG-Befreiungsgesuch bei der SVA Zürich ein -> Online-Formular: Antrag auf KVG-Befreiung -> Starten
- Wählen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (Internationale Studierende i.d.R. "B"; Austauschstudierende i.d.R. "L" (nach unten scrollen))
- AHV-Nummer können Sie "leer" lassen
- Angaben zur Erwerbstätigkeit: "nicht erwerbstätig"
- Angaben zur Krankenversicherung: Name Ihrer privaten Krankenversicherung hinzufügen -> wählen Sie "Privatversicherung"
- Aus- und Weiterbildung: "In Ausbildung in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit"
- Art der Ausbildung: "Schüler/in, Student/in"
- Aufenthalt und Erwerbstätigkeit: "In der Schweiz wohnhaft, aber nicht erwerbstätig".
Wählen Sie nicht "Personen im Meldeverfahren"! - Unterstützungsleistungen: "Keine" (falls zutreffend)
- Zusatzfragen: nichts auswählen
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch
- Nach der Online-Registrierung erhalten Sie von der SVA Zürich eine automatische Bestätigungsemail, dass Sie den Befreiungsantrag gestellt haben. Leiten Sie diese mit Ihren Angaben (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und aktuelle Adresse) an die Stadt Zürich () bzw. Ihre Wohngemeinde weiter.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, vorherzusagen, wie die Behörden entscheiden werden.
Im Fall einer Ablehnung
Müssen Sie sofort handeln und eine Krankenversicherung für internationale Studierende abschliessen. Lesen Sie die Download Beispielbriefe (PDF, 1.4 MB), wenn Sie bezüglich des Inhalts eines Briefes unsicher sind!
Die Befreiung gilt nur in dem Kanton, in dem sie beantragt (und erteilt) wurde. Bei einem Kantonswechsel müssen Sie mit einem neuen Gesuch eine neue Befreiung beantragen.
Dies gilt sowohl für die EU-Karte (UK GHIC-Karte) als auch für eine neue oder aktuelle Studierendenversicherung, wenn diese im neuen Kanton anerkannt ist.
Um eine Befreiung im Kanton Zürich zu beantragen, befolgen Sie die oben aufgeführten Anweisungen.
Befreiungsverfahren in anderen Kantonen
Für andere Kantone finden Sie auf der externe Seite Webseite des BAGs unter "Dokumente > Zuständige kantonale Stellen für Gesuche um Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung" die zuständige Stelle. Bitte beachten Sie die Fristen und Prozesse.
Versicherungsschutz während der Wartezeit
Sie müssen nicht die endgültige Entscheidung über die Befreiung innerhalb der Frist von 3 Monaten erhalten haben, um bei der Versicherung Ihrer Wahl versichert zu sein. In der Regel kommt der Bescheid später. Sie müssen nur innerhalb von 3 Monaten die Befreiung beantragen.
Während dieser Zeit sind Sie versichert und müssen die Versicherungsprämien bezahlen, wenn Sie eine Schweizer Studierendenkrankenversicherung abgeschlossen haben.
Hinweis: Es kann weit über 3 Monate dauern, bis Sie das Ergebnis Ihres Antrags auf Befreiung erhalten. Informieren Sie sich auf der externe Seite Website der SVA über den aktuellen Stand der Wartezeit.
- Die SVA Zürich wird Sie per E-Mail (mit Download-Link) über den Entscheid informieren. Mit der Antragsnummer und ihrem Geburtsdatum erhalten Sie Zugriff auf das Dokument. Bitte laden Sie den Brief herunter und speichern (!) Sie ihn. Der Link ist eventuell nur eine bestimmte Zeit verfügbar.
- Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn Sie von der SVA Zürich die definitive Verfügung Ihres Befreiungsgesuchs erhalten haben. Dies kann einige Zeit dauern (länger als die 90 Tage Frist zum Einreichen des Befreiungsantrags).
- Lesen Sie die Download Beispielbriefe (PDF, 1.4 MB), wenn Sie bezüglich des Inhalts eines Briefes unsicher sind!
- Überprüfen Sie regelmässig Ihren Spam-Ordner! Es kommt öfters vor, dass Studierende wichtige E-Mails der SVA Zürich oder des Bevölkerungsamts verpassen, weil sie im Spam-Ordner sind.
- Im Falle einer Ablehnung: Handeln Sie unverzüglich. Kontaktieren Sie uns bitte, falls die Behörden Sie amtlich einer Krankenkasse zuteilen wollen.
Dauer der Befreiung
Die Befreiung wird in der Regel für 3 Jahre gewährt, das genaue Datum finden Sie auf Ihrer Verfügung, welche Sie per E-Mail von der SVA Zürich erhalten.
Bitte notieren Sie das Datum in Ihrem Kalender und stellen Sie sicher, dass Sie eine Verlängerung der Befreiung beantragen, bevor die erste abläuft. Das Verfahren ist das gleiche.
Die max. Dauer der Befreiung beträgt 6 Jahre. Nach 6 Jahren müssten Sie eine "normale" KVG-Versicherung abschliessen.
Für BSc, MSc, Joint Master und MAS Studierende
Für Austauschstudierende
ETH Zurich
Rämistrasse 101
HG F 23.1
8092
Zürich
Schweiz