Studierende aus der EU/EFTA

Bitte folgen Sie den Anweisungen in dem für Sie relevanten Abschnitt.

Sie müssen eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz beantragen.

Die Befreiung ist nur gewährleistet, wenn Sie keinerlei Einkünfte haben. Sobald Sie Einkünfte erhalten, beachten Sie Arbeiten mit der Europäischen Krankenversicherungskarte.

Wenn Sie in Ihrem Heimatland privat versichert sind, können Sie eine Befreiung beantragen. Allerdings wird die Befreiung unserer Erfahrung nach in fast allen Fällen abgelehnt.

Wir empfehlen Ihnen dringend, gleich zu Beginn Ihres Aufenthalts ein Schweizer Krankenversicherungspaket für internationale Studierende abzuschliessen (für EU/EFTA Bürger/innen: Im Kanton Zürich möglich, in anderen Kantonen gelten ggf. andere Regeln).

Wenn Sie weder eine europäische Krankenversicherungskarte noch eine private Versicherung aus Ihrem Heimatland haben, müssen Sie ein Schweizer Krankenversicherungspaket für internationale Studierende abschliessen (für EU/EFTA Bürger/innen: Im Kanton Zürich möglich, in anderen Kantonen gelten ggf. andere Regeln).

Studierende aus der UK mit eine UK Global Health Insurance Card (GHIC) können eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz versuchen.

Folgen Sie dem Befreiungsprozess für Studierende mit einer EU Krankenversicherungs­karte. Wir können jedoch nicht garantieren, dass die Befreiung erfolgreich ist.

Falls die Befreiung abgelehnt wird, müssen Sie sofort handeln und eine Schweizer Krankenversicherung für internationale Studierende oder normale KVG Versicherung abschliessen.

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Für BSc, MSc, Joint Master und MAS Studierende

Für Austauschstudierende

Mobilitätsstelle

ETH Zurich
Rämistrasse 101
HG F 23.1
8092 Zürich
Schweiz

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