Informationen für Studieninteressierte zu Studium und Spitzensport

Damit der Start ins Studium mit Spitzensport gelingt, ist eine gute Planung wichtig. Folgende Informationen helfen Ihnen dabei.

Studienwahl

Sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, steht es studieninteressierten Spitzensportler:innen frei, jedes Studium zu wählen und auszuüben. Ob sich Studium und Spitzensport vereinbaren lassen hängt vom jeweiligen Studiengang, der individuellen Studiensituation und der ausgeübten Sportart ab. 

Es gilt zu beachten, dass das Studium an der ETH als Vollzeitstudium aufgebaut ist. Der Zeitaufwand beträgt ca. 30 wöchentliche Präsenzstunden plus Selbststudium. Eine zeitliche Entlastung in Form von Flexibilisierungsmassnahmen ist begrenzt möglich. Es gilt daher sorgfältig abzuwägen, welche Studiengänge in Fragen kommen und welche Hochschule geeignet ist.   

Nicht unter die Regelung "Studium und Spitzensport" fallen Leistungsportlerinnen und -sportler ohne Swiss Olympic Card, die sich bspw. in einer sportlichen Profikarriere im Sinne einer Erwerbstätigkeit mit regulärem Einkommen befinden. Es liegt in der Verantwortung aller ETH-Studierenden zu beurteilen, ob eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium zeitlich möglich ist. Eine solche berechtigt grundsätzlich nicht zu Anpassungen im Studium.

Persönliche Beratung

Die Organisation eines Studiums mit Trainings- und Wettkampfplänen ist aufwändig. Die Planung soll wenn möglich langfristig und bereits vor Studienbeginn erstellt werden. 

Für eine individuelle Beratung nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie bei Fragen zur Studienwahl und Spitzensport und stellen den Kontakt mit der Fachberatung des in Frage kommenden Studiengangs her. 

Spezifische Informationen

Die Möglichkeiten der Anpassung von Studienbedingungen zur Vereinbarkeit von Spitzensport und Vollzeitstudium betreffen Leistungskontrollen und Studienfristen. 

Leistungskontrollen

Studienanpassungen für Studierende mit Status Spitzensport werden für jede Studien- bzw. Prüfungsstufe bzw. für obligatorische Praktika und die Master-Arbeit separat geprüft. Dazu müssen die Studierenden zwingend und fristgerecht ein begründetes Gesuch einreichen.

Mögliche Massnahmen sind:

  • Aufteilen eines Prüfungsblocks auf zwei Prüfungssessionen 
  • Ablegen einer Semesterendprüfung zum Repetitionstermin

Es ist nicht möglich, aufgrund von Spitzensport schriftliche Sessions-Prüfungen terminlich zu verschieben, den Prüfungsmodus zu ändern oder Fernprüfungen abzulegen. 

Studienfristverlängerung

Die Ihnen zur Verfügung stehende Studienzeit (maximale Studiendauer) setzt sich aus der Regelstudienzeit und mehreren Toleranzsemestern zusammen. Die Toleranzsemester sind für das Auffangen von Eventualitäten wie Repetition von Leistungskontrollen, Krankheit, Unfall, Elternzeit etc. vorgesehen. Reicht die Studienzeit neben den sportlichen Verpflichtungen nicht aus, kann eine Verlängerung beantragt werden. 

Durch Massnahmen bei Leistungskontrollen kann sich die Studiendauer über die verfügbaren Toleranzsemester verlängern. Wenn bei der Planung klar ist, dass die erforderlichen Kreditpunkte dadurch nicht innerhalb der maximalen Studiendauer erworben werden können, so muss mit Eingabe der Leistungskontrollen-Anpassung gleichzeitig eine Studienfristverlängerung beantragt werden. 

Weitere Informationen

Doktorierende wenden sich für Beratung und Information direkt an die Doktoratsadministration und finden weitere Informationen beim Welcome Center.

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