Sprachanforderungen
Die Unterrichtssprache im Bachelor-Studium ist Deutsch. Einzelne Lehrveranstaltungen werden in Englisch durchgeführt.
Einreichung Sprachzertifikat
Für die Zulassung zum Studium müssen unsere Sprachanforderungen für Deutsch erfüllt sein. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass ein Deutsch-Sprachzertifikat bis spätestens 31. März eingereicht werden muss.
Die genannte Einreichfrist für das Deutsch-Sprachzertifikat ist fix und nicht verhandelbar. Bewerbungen mit ungültigem, ungenügendem oder fehlendem Sprachzertifikat werden aus formalen Gründen nach dem 31. März abgelehnt.
Vom Deutschnachweis befreit
Keinen Deutschnachweis zu erbringen hat, wer:
- einen schweizerischen oder schweizerisch anerkannten gymnasialen Maturitätsausweis oder gleichwertigen Ausweis einer liechtensteinischen Mittelschule besitzt;
- ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis über die bestandenen externe Seite Ergänzungsprüfungen («Passerelle») besitzt;
- ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis über die bestandenen Ergänzungsprüfungen («Passerelle») besitzt;
- Deutsch als Muttersprache deklariert: Unter Muttersprache verstehen wir die Sprache, die Sie in der Kindheit ungesteuert, ohne formellen Unterricht, als Hauptsprache erworben haben. Darüber hinaus ist es die Sprache, die Sie gegenwärtig ohne Anstrengung und mit höchster Kompetenz (C2 und höher gemäss externe Seite Europäischem Referenzrahmen) verwenden beim Schreiben, Sprechen und Verstehen von schriftlichen und mündlichen Äusserungen. Bilingual sind Sie in unserem Verständnis dann, wenn für eine zweite Sprache die gleichen oben genannten Kriterien erfüllt sind wie für die Muttersprache.
- Ein mindestens dreijähriges Vollzeit- und Präsenzstudium mit Bachelor-Abschluss in deutscher Sprache an einer universitären Hochschule in der Schweiz, Deutschland, Österreich oder Liechtenstein absolviert hat;
- ein deutsches Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife besitzt, sofern sich der Standort der Schule in Deutschland oder in der deutschsprachigen Schweiz befindet. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis über Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Ergänzungsprüfungen in Deutsch zum Erwerb eines deutschen Abiturs im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats;
- ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis besitzt, sofern sich der Standort der Schule in Österreich oder in Liechtenstein befindet. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis über Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Ergänzungsprüfungen in Deutsch zum Erwerb eines österreichischen Reifezeugnisses im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats;
- ein Luxemburgisches Certificat de fin d'études secondaires besitzt;
- ein Diplom über die bestandene staatliche Abschlussprüfung an der Oberschule deutschsprachiger Schulen in Südtirol besitzt;
- ein Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien besitzt;
Deutsch-Sprachzertifikat erforderlich
Wer keine der oben aufgeführten Bedingungen (1 - 10) erfüllt, muss eines der unten aufgelisteten Deutsch-Sprachzertifikate auf dem Mindestniveau C1 des externe Seite Europäischen Referenzrahmens einreichen.
Anerkannte Sprachzertifikate
Sofern nicht älter als zwei Jahre bei Beginn der Bewerbungsperiode:
- Goethe-Zertifikat C1 mit mindestens 80 Punkten im Durchschnitt (alle Module müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden worden sein)
externe Seite www.goethe.de - telc Deutsch C1 Hochschule mit mindestens Prädikat «gut». Beide Prüfungen - schriftlich und mündlich - müssen am gleichen Prüfungstermin abgelegt worden sein.
externe Seite www.telc.net - TestDaF ab Niveau 4 in allen Teilprüfungen in der gleichen Prüfungssession
externe Seite www.testdaf.de - ÖSD Zertifikat C1 mit mindestens Beurteilung «gut bestanden». Beide Module - schriftlich und mündlich - müssen im gleichen Prüfungstermin abgelegt worden sein.
externe Seite www.osd.at - DSH-3 (nur die registrierte ® Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber)
externe Seite www.dsh-germany.com
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe mit mindestens "C1" in jedem einzelnen Prüfungsteil (es werden keine vorläufigen Bestätigungen akzeptiert)
externe Seite www.kmk.org
Sofern nicht älter als fünf Jahre bei Beginn der Bewerbungsperiode:
- Goethe-Zertifikat C2 - alle Module bestanden
externe Seite www.goethe.de