Das neue ETH-Gesetz tritt in Kraft
Nachdem das ETH-Gesetz 1969 bei der Referendumsabstimmung gescheitert war und die Übergangsregelung von 1970 erlassen wurde, machte man sich an die Erarbeitung eines neuen ETH-Gesetzes. Die Vorbereitung eines zeitgemässen Hochschulgesetzes erwies sich aber als schwieriger, als angenommen. Da es lange nicht gelang, ein neues Gesetz aufzusetzen, musste die Übergangsregelung mehrmals befristet verlängert werden. 1987 verabschiedete der Bundesrat nach langen Vorarbeiten die Botschaft betreffend Totalrevision des ETH-Gesetzes. Dieser Entwurf wurde vom Ständerat grösstenteils übernommen. Im Nationalrat verweilte der bundesrätliche Entwurf eine Zeit lang, da insbesondere die richtige Organisation des ETH-Bereiches mehrere Klausursitzungen in Anspruch nahm. Im Jahre 1991 wurde das langersehnte totalrevidierte ETH-Gesetz von der Bundesversammlung beschlossen. Das neue ETH-Gesetz sieht eine neue Struktur in der Leitungsorganisation vor und differenziert klar zwischen dem ETH-Rat (ehemaliger Schweizerischer Schulrat) und der Direktion des ETH-Bereiches. Der ETH-Rat trägt die Verantwortung für die strategische Führung des ETH-Bereichs und übernimmt die Aufsicht über dessen Institutionen. Für eine bereichsweite Mitwirkung sah das Gesetz als institutionelle Lösung neu in beiden Hochschulen eine Hochschulversammlung vor.