Das ETH-Gesetz wird abgelehnt
Die Orientierungs- und Strukturkrise, die 1968 ihren Lauf nahm, beeinflusste die ETH auf mehreren Ebenen. Debattiert wurde über neue Inhalte des Studiums sowie über neue Reglemente und Gesetze.
Mit der 1968 stattgefundenen Übernahme der damaligen Ecole Polytechnique à l’Université de Lausanne (EPUL)) durch den Bund stellte das bis dahin geltende ETH-Gesetz (von 1854) keine ausreichende Rechtsgrundlage mehr dar. Dieses Gesetz wurde nur für eine Bundeshochschule erlassen und liess sich nicht auf einen Hochschulbereich anwenden, der aus zwei Bundeshochschulen bestand. Daher beschlossen die eidgenössischen Räte ein neues ETH-Gesetz, welches auch die Integration der EPUL als EPFL (Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne) ins ETH-System berücksichtigte.
Der ausgearbeitete Gesetzestext liess jedoch die Frage der Mitbestimmung weitgehend unbeantwortet. Daraufhin ergriffen die Studierenden 1969 das Referendum gegen das neue ETH-Gesetz. Im Juni 1969 wurde die Vorlage in der Volksabstimmung mit 65.5% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Lancierung des Referendums wie auch die Ablehnung des ETH-Gesetzes zeigten, dass Mitbestimmung ein grundlegendes Problem darstellte.