FAQ Aufenthaltsbewilligung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbewilligung nach Studienabschluss und bei Auslandsaufenthalt.

Achtung:

Die Antworten beziehen sich auf die Abläufe für Studierende, die in der Stadt Zürich wohnen. Andere Gemeinden und Kantone haben andere Abläufe - für diese sind die Antworten möglicherweise nicht korrekt!  

Ich bin Nicht-EU-Bürger/-in und gehe für max. 6 Monate für ein Praktikum ins Ausland. Meine Aufenthaltsbewilligung ist bei der Rückkehr noch gültig. Muss ich mich in Zürich abmelden?

Nein, sofern Sie Ihren Wohnsitz und Ihre Krankenversicherung in der Schweiz behalten, bleibt Ihre Aufenthaltsbewilligung während des Auslandaufenthalts gültig. In diesem Fall müssen Sie vor der Abreise nichts Spezielles unternehmen.

Ich bin Nicht-EU-Bürger/-in und gehe für max. 6 Monate für ein Praktikum ins Ausland. Meine Aufenthaltsbewilligung läuft in dieser Zeit ab. Was muss ich tun?   

In diesem Fall müssen Sie sich vor der Abreise auf dem externe Seite Personenmeldeamt abmelden und im Ausland ein neues Einreisevisum beantragen. Das Verfahren ist genau dasselbe wie bei der ersten Einreise.

Ich bin Nicht-EU-Bürger/-in und gehe für mehr als 6 Monate ins Ausland. Meine Aufenthaltsbewilligung ist bei meiner Rückkehr noch gültig. Was muss ich tun?

Ihre Aufenthaltsbewilligung erlischt nach 6 Monaten im Ausland. Falls Sie mehr als 6 Monate im Ausland sein werden, müssen Sie sich vor der Ausreise auf dem externe Seite Personenmeldeamt abmelden und im Ausland ein neues Einreisevisum beantragen. Das Verfahren ist genau dasselbe wie bei der ersten Einreise.

Muss ich mich auch abmelden, wenn ich nur ein bisschen länger als 6 Monate im Ausland sein werde?

Ja. Ihre Aufenthaltsbewilligung erlischt nach 6 Monaten im Ausland. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie zwischendurch für einige Tage zurück in die Schweiz kommen oder wenn Sie die Grenze im Zug oder im Auto passieren.

Ich bin EU-Bürger/-in und gehe für 6 Monate für ein Praktikum ins Ausland. Erlischt meine Aufenthaltsbewilligung auch nach 6 Monaten?

Ja. Sie müssen sich vor der Abreise auf dem externe Seite Personenmeldeamt abmelden und nach der Wiedereinreise eine neue Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die zuständige Behörde.

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