Anstellung und Lohn

Die ETH Zürich bietet ihren Mitarbeitenden spannende Arbeitsinhalte und eine hervorragende Infrastruktur. Umgekehrt erwartet sie von ihren Mitarbeitenden Höchstleistungen.

Die Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Bundespersonalgesetz und der Personalverordnung des ETH-Bereichs. Der Lohn bemisst sich nach Funktion, Erfahrung und Leistung.

Familienzulage

Mitarbeitende der ETH Zürich, die für minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung sorgen, erhalten eine Familienzulage gemäss den rechtlichen Grundlagen.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepräsidium für Personalentwicklung und Leadership der ETH Zürich.