Wichtige Aspekte

Schriftlichkeit: Gemäss Art. 122 des Finanzreglements der ETH Zürich müssen alle Vertragsverhältnisse mit Gesamtvolumen ab CHF 10‘000 sowie Verträge, die Haftungsfolgen für die ETH Zürich haben können oder Geistiges Eigentum zum Gegenstand haben, schriftlich geregelt werden.

Unter folgenden Rubriken sind weiterführende Informationen abgelegt:

Vorbereitungsphase

Projektgesuche und Offerten, Projektbeschreibung, ungünstige Vertragsbedingungen, Projektbudget mehr

Import Export

Einkauf von Leistungen, Beschaffung von Gütern, Beschaffung von Informatikmitteln, Exportkontrolle mehr

Adminregelung

Verantwortung für das Projekt, Unterschriftenregelung, Eröffnung von PSP-Elementen, Rechnungsstellung, Abwicklung des Projektes, Vertragsaufbewahrung, eDossier Projekt/PSP von ETHIS mehr

Datenschutz und IP

Vorbestehende Immaterialgüterrechte, Nutzung kommerzieller Software, Open Source Software, Rechte an Erfindungen, Immaterialgüterrechte von Studierenden mehr

Verschiedens

sozioökonomische Folgen, Technikfolgen, Interessenskonflikte mehr


Kontakt:

ETH Zurich
Forschungsverträge
HG E 36
Rämistrasse 101
CH-​8092 Zürich
Tel +41 44 632 07 00

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