Akademische Integrität

Im Zeitalter generativer künstlicher Intelligenz ist es umso wichtiger, die akademische Integrität stets zu wahren, indem sich Dozierende, Studierende und Mitarbeitende an die Grundsätze der Verantwortung, Transparenz und Fairness halten.

Integrität in der Haltung

Die Haltung der wissenschaftlichen Integrität gilt nicht nur für die Forschung, sondern soll auch in der Lehre aktiv gelebt werden. Generative KI lässt die bisher bekannten Grenzen verschwimmen. Deshalb braucht es stets den "Human-in-the-Loop", um Ergebnisse zu validieren, zu hinterfragen und auf Biases zu überprüfen. Dieser verantwortungsvolle und transparente Umgang bildet einen Grundpfeiler akademischer Integrität.

Der Ersteller von Inhalten ist stets verantwortlich für dessen Korrektheit und Qualität. Dieser Grundsatz gilt weiterhin und bezieht sich auf Kursmaterialien und Dokumente, aber auch z.B. auf Lernnachweise und wissenschaftliche Arbeiten. Im Dasein generativer KI ist es umso wichtiger, diese Verantwortung jederzeit wahrzunehmen und auch anderen vorzuleben.

  • Von KI generierte Texte und Ideen basieren auf Wahrscheinlichkeiten ohne Verknüpfung zur Realität. Die Aufgabe, diese Verbindung herzustellen, liegt bei den Benutzenden.
  • Generative KI kann hulluzinieren, falsche Schlüsse ziehen und auch falsch referenzieren. Benutzende übernehmen die Verantworung, dies im Detail auf Korrektheit zu überprüfen.
  • Die Ausgabe von GenAI basiert auf den benutzten Trainingsdaten sowie programmierten Algorithmen. Deshalb können jederzeit Biases auftreten, welche durch den Benutzer sorgfältig nachgeprüft werden müssen.

Weitere wichtige Punkte einer verantwortungsvollen Haltung sind auch zu finden unter gute wissenschaftliche Praxis sowie beim Netzwerk ETH AI Ethics Policy, welches sich am globalen Dialog zu verantwortungsvollem Umgang mit AI beteiligt.

Die Verwendung von generativer KI soll jederzeit transparent ausgewiesen werden. Dies gilt nicht nur für wissenschaftliche Arbeiten, sondern auch z.B. für Kursunterlagen, Präsentationen oder dem Einsatz von generativer KI für eine Bewertung oder Rückmeldung.

  • Freilegen, welche Inhalte oder Teile von erstellten Materialien und Arbeiten mit Hilfe von generativer KI erstellt wurden.
  • Transparenz schaffen zum Einsatz von KI-basierten Werkzeugen im Unterricht.
  • Offene Kommunikation oder auch Diskussion über die Verwendung von GenAI für Feedback und Bewertungen.

Es ist wichtig, die Privatsphäre und das Urheberrecht der Inhalte, mit denen gearbeitet wird, zu respektieren. KI-Werkzeuge haben einen grossen Datenbedarf, um die dahinterliegenden Modelle zu trainieren. Eingaben des Benutzers werden oft für das Training weiterverwendet und deshalb ist es zentral, die jeweiligen Bestimmungen zum Datenschutz zu kennen und gemäss diesen korrekt mit geschützen Materialien umzugehen.

  • Werden Daten an KI-basierte Werkzeuge weitergegeben oder für diese freigegeben, muss vorab geklärt sein, ob keine Rechte verletzt werden.
  • Für private oder nicht öffentlich verfügbare Daten sollen nur Werkzeuge eingesetzt werden, welche die Datenschutzbestimmung gewährleisten (siehe auch Werkzeuge & Lizenzen).

Wissenschaftliches Arbeiten

Die Dozierenden werden aufgefordert, Regeln und Richtlinien im Bezug auf den Einsatz generativer künstlicher Intelligenz für die Aufgaben, Projekte und Bewertungen in ihren Kursen aufzustellen. Es gibt keine allgemein gültigen Lösungsansätze, umso wichtiger ist eine klare Kommunikation zwischen Dozierenden und Studierenden. Die Festlegung dieser Regeln kann auch ein Teil der Diskussion innerhalb des Kurses sein, durch welche gemeinsam pragmatische und faire Konsenslösungen erarbeitet und anschliessend festgehalten werden können.

In Kursmaterialien sollte generell darauf geachtet werden, auf die Bezugsquelle von Inhalten sowie spezifisch auch von Bildmaterial korrekt zu verweisen. Auch bei der Generierung von Bildern und Texten durch generative KI ist dies stets korrekt auszuweisen.

Für das Referenzieren von KI wurden spezifischere Stile entwickelt, beispielsweise für externe SeiteAPAexterne SeiteMLA und externe SeiteChicago Style. Eine gute Übersicht, wann und wie korrekt verwiesen werden soll ist zu finden unter externe SeiteGuidelines 'Citing AI Tools' (Universität Basel, Schweiz) oder unter externe SeiteCitation and Writing Guidance for Generative AI Use in Academic Work (Dudley Knox Library Monterey, USA).

Aus rechtlicher Sicht hat sich bezüglich wissenschaftlicher Integrität und Plagiat nichts geändert. Die ETH Library führt unter Plagiat und Künstliche Intelligenz (KI) auf, wie mit den neuen Gegebenheiten umzugehen ist.

Eine werkzeugbasierte und automatische Erkennung von generativer KI gestaltet sich derzeit und wahrscheinlich auch in Zukunft als äusserst schwierig. Vertrauen in eine solche Methode ist daher nicht angebracht.

Die Eigenständigkeitserklärungen der ETH Zürich wurden mit einem Passus zum Einsatz von künstlicher Intelligenz angepasst. Diese beinhalten nun drei Optionen, welche aus der Sicht generativer KI folgendermassen beschrieben werden können:

  1. Technologien der generativen KI wurden nicht eingesetzt.
  2. Generative KI wurde eingesetzt und gekennzeichnet sowie korrekt referenziert.
  3. Generative KI wurde eingesetzt und in Absprache mit der Betreuungsperson nicht gekennzeichnet.

Die Auswahl der Option sollte in jedem Fall klar deklariert und zwischen Dozierenden sowie Studierenden abgesprochen werden. Option 3 wird nur in Spezialfällen empfohlen, bei welchen generative KI ein integraler Bestandteil einer Arbeit darstellt und somit nicht direkt ausgewiesen werden muss.

Die Entwicklung generativer KI erfordert eine kritische Reflexion über die Rolle des Schreibens in Bildung und Wissenschaft. Verantwortungsvolles Handeln von Forschenden, Lehrenden und Studierenden ist notwendig, um die Potenziale der Technologie zu nutzen und gleichzeitig Risiken zu minimieren. Im Diskussionspapier externe SeiteWissenschaftliches Schreiben im Zeitalter von KI gemeinsam verantworten des Hochschulforum Digitalisierung, werden diese Aspekte aus unterschiedilchen Blickwinkeln beleuchtet.

Bei Verwendung von KI-Werkzeugen entgegen den Anweisungen des Dozierenden gelten weiterhin die bereits bestehenden Prozesse. Verstösse wie die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel oder die Nichtbekanntgabe ihrer Verwendung werden disziplinarisch geahndet (siehe auch externe SeiteDisziplinarverordnung ETH Zürich).

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