Studienbestätigungen
Falls Sie nach Studienabschluss eine detaillierte Bestätigung benötigen, erstellt Ihnen die Kanzlei detaillierte Bescheinigungen. Diese enthalten
- Personalien
- Studienrichtung und Studiendauer (aller besuchten Studiengänge)
- den ETH-Abschluss (falls vorhanden)
Eidg. Dipl. Apotheker oder Apothekerin
Die Inhaber/innen eines eidgenössischen Diploms (und eidg. Prüfung, eidg. Staatsexamen) für Apotheker/innen bzw. Pharmazeuten/innen wenden sich für eine Diplombestätigung des eidgenössischen Diploms direkt an das externe Seite Bundesamt für Gesundheit BAG, Medizinalberufekommission MEBEKO, Ressort Ausbildung.