Studienbestätigungen

Falls Sie nach Studienabschluss eine detaillierte Bestätigung benötigen, erstellt Ihnen die Kanzlei detaillierte Bescheinigungen. Diese enthalten

  • Personalien
  • Studienrichtung und Studiendauer (aller besuchten Studiengänge)
  • den ETH-Abschluss (falls vorhanden)

Eidg. Dipl. Apotheker oder Apothekerin

Die Inhaber/innen eines eidgenössischen Diploms (und eidg. Prüfung, eidg. Staatsexamen) für Apotheker/innen bzw. Pharmazeuten/innen wenden sich für eine Diplombestätigung des eidgenössischen Diploms direkt an das externe Seite Bundesamt für Gesundheit BAG, Medizinalberufekommission MEBEKO, Ressort Ausbildung.

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