Einreise mit Visum
Wichtig
Bitte reisen Sie auf gar keinen Fall mit einem Touristenvisum in die Schweiz ein! Ein Touristenvisum kann nach der Einreise NICHT in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden!
Achtung
Die Informationen beziehen sich auf die Abläufe für ein Studentenvisum im Kanton Zürich. Andere Kantone haben andere Anforderungen und andere Abläufe - für diese sind die Informationen möglicherweise nicht korrekt!
Zeitpunkt
Bitte reichen Sie Ihren Visumsantrag mindestens 3 Monate vor der geplanten Einreise persönlich bei der zuständigen externe Seite Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat nicht Konsulat) an Ihrem Wohnort ein.
Dem Antrag sind auf jeden Fall sämtliche Dokumente beizulegen, die unten aufgelistet sind. Diese Information wurde von der ETH in Zusammenarbeit mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich erstellt und entspricht den Anforderungen des Migrationsamtes.
Bitte beachten Sie, dass das Fehlen eines einzigen Dokumentes zu wochenlangen Verzögerungen führen kann.
Verlangt die Schweizer Vertretung an Ihrem Wohnort noch weitere Dokumente, so legen Sie diese ebenfalls bei.
- Visumsantrag
Wählen Sie das externe Seite Antragsformular für ein nationales D-Visum, welches von der zuständigen Auslandvertretung gratis zur Verfügung gestellt wird oder als PDF heruntergeladen werden kann. Es muss in der Regel 3-fach eingereicht werden.
Die meisten Auslandvertretungen verlangen, dass Sie persönlich vorsprechen. Klären Sie dies bitte vorgängig ab.
Bitte beachten Sie, dass ein Studierendenvisum in der Regel ab ca. 2-3 Wochen vor Semesterbeginn gültig ist, unabhängig davon, wie früh Sie es beantragen. Falls Sie früher einreisen möchten, müssen Sie das im Visumsantrag vermerken und ausführlich begründen!
- Reisepass
Kopie der ersten (relevanten) Seiten Ihres Reisepasses. Der Pass muss mindestens 3 Monate über das geplante Aufenthaltsdatum hinaus gültig sein! Das ist sehr wichtig, da Ihr Visum nicht genehmigt wird, wenn Ihr Reisepass früher abläuft!
- Passfotos
3 aktuelle Passfotos - Anmeldebestätigung der ETH Zürich/Bestätigung bestandene Aufnahmeprüfung
Der genaue Name des einzureichenden Dokuments hängt davon ab, ob Sie eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen oder ob Sie prüfungsfrei zum Studium zugelassen werden.
Prüfungsfrei zugelassene Kandidaten:innen
Das Migrationsamt des Kantons Zürich verlangt die «Anmeldebestätigung Zulassung zum Bachelor-Studium an der ETH Zürich». Das Visum wird nur bewilligt, wenn gemäss diesem Dokument sämtliche Zulassungsbedingungen (inkl. Sprachnachweis) erfüllt sind. Falls Sie die Anmeldebestätigung zum Zeitpunkt des Visumsantrags noch nicht erhalten haben, können Sie stattdessen die «Verfügung betreffend Zulassung zum Bachelor-Studium an der ETH Zürich» einreichen. Damit kann Ihr Visumsantrag zwar schon einmal geprüft werden, aber das Migrationsamt wird den Antrag pendent halten, bis Sie die noch fehlende Anmeldebestätigung nachgereicht haben.
Aufnahmeprüfungskandidaten:innen
Im Anschluss an die bestandene Aufnahmeprüfung, am Freitag in Kalenderwoche 4, wird Ihnen von der Zulassungsstelle das Dokument «Bestätigung zuhanden der zuständigen Behörde» ausgehändigt. Diese Bestätigung über die bestandene Aufnahmeprüfung müssen Sie Ihrem Visumsantrag beilegen. - Gründe für ein Studium im Kanton Zürich
Verfassen Sie – wenn möglich auf Deutsch – ein persönliches Statement, in dem Sie Ihre Gründe für einen Hochschulbesuch im Kanton Zürich darlegen (fassen Sie sich kurz! Einige Sätze genügen). - Dauer des Studiums
Erwähnen Sie in einem separaten Punkt, wie lange das geplante Studium dauern wird. - Lebenslauf/Fremdsprachenkenntnisse
Tabellarischer Lebenslauf in Deutsch oder Englisch; Fremdsprachenkenntnisse müssen möglichst detailliert aufgelistet werden. Hier finden Sie ein Download Beispiel (PDF, 168 KB). - Diplome/Schulzeugnisse
Kopien und beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englisch. Achtung: Einige Botschaften verlangen Einsicht in die Originalzeugnisse! Bitte klären Sie dies mit der zuständigen Botschaft, BEVOR Sie Ihre Originalzeugnisse an die ETH-Zulassungsstelle schicken!
Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben, können Sie einen Leistungsüberblick und/oder eine Bestätigung Ihrer Schule vorlegen. Je nach Fall müssen Sie das Abschlusszeugnis einreichen, bevor das Visum genehmigt wird.
- Zukunftspläne
Beschreiben Sie Ihre Zukunftspläne nach Abschluss des Studiums (fassen Sie sich kurz). - Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in der Schweiz finanzieren können. Dies können Sie mit einem Kontoauszug oder einem Stipendienentscheid tun. Das Migrationsamt des Kantons Zürich verlangt eine Bestätigung einer in der Schweiz domizilierten Bank (es muss KEINE Schweizer Bank sein, sondern eine externe Seite ausländische Bank mit Niederlassung in der Schweiz), wonach Ihnen ein Betrag von CHF 21'000 zur Verfügung steht. Der Betrag muss in Schweizer Franken, Euro oder US Dollar ausgewiesen sein. Selbst Kontoauszüge von grossen, international tätigen Banken werden nicht akzeptiert, wenn die Bank keine Niederlassung in der Schweiz hat! Beispiele von akzeptierten Banken sind: Citibank, China Construction Bank, HSBC, Deutsche Bank (etc.). Bitte wählen Sie NICHT die Raiffeisenbank – sie wurde bisher noch nicht akzeptiert.
Das Konto muss auf Ihren Namen lauten und nicht auf den Ihrer Eltern!
Unterstützungsbriefe von Eltern werden NICHT als finanzieller Nachweis akzeptiert.
Für diejenigen, die eine:n Schweizer Bürger:in oder jemanden mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder C in der Schweiz kennen:
Anstelle des Kontoauszuges kann auch eine «Verpflichtungserklärung» eingereicht werden. Dieses wird Ihnen vom Migrationsamt des Kantons Zürich zugeschickt, wenn Sie Ihrem Visumsantrag einen nicht akzeptierten finanziellen Nachweis beigelegt haben.
Mit der Verpflichtungserklärung muss eine solvente, in der Schweiz wohnhafte Person (Schweizerbürger:in oder Person mit Aufenthaltsbewilligung B oder C) dafür garantieren, dass sie die ungedeckten Kosten (inkl. Unfall, Krankheit, Rückreise), die dem Gemeinwesen durch Ihren Aufenthalt in der Schweiz entstehen können, bis zu einem Betrag von CHF 21’000 übernimmt. Folgende Dokumente müssen von der Person eingereicht werden:
• Ausgefülltes «Verpflichtung» Formular
• Einen Kontoauszug oder die letzten 3 Lohnauszüge oder die letzte Steuererklärung und Steuerrechnung.
• Einen Betreibungsregisterauszug.
Das Migrationsamt des Kantons Zürich ist extrem streng bezüglich des finanziellen Nachweises. Es ist deshalb sehr wichtig, die Instruktionen oben genau zu befolgen (die meisten Botschaften kennen die detaillierten Anforderungen aller 26 Migrationsämter in der Schweiz nicht und sind häufig nicht in der Lage, Ihnen die korrekte Auskunft zu geben!).
- Bestätigung über das bezahlte Schulgeld (nur, falls von der Botschaft verlangt)
Viele Botschaften verlangen einen Nachweis über das bezahlte Schulgeld. An der ETH Zürich ist es nicht möglich, das Schulgeld im Voraus zu zahlen. Sollte dies bei Ihnen zutreffen, können Sie unser Download Schreiben betreffend Schulgeld (PDF, 150 KB) ausdrucken und Ihrem Visumsantrag beilegen.
- Deckblatt zum Visumsantrag (empfohlen)
Bitte versehen ihren Visumsantrag zusätzlich mit dem separaten, vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Download Deckblatt (PDF, 120 KB), um Verzögerungen bei der Bearbeitung vorzubeugen. Dies erleichtert es Ihnen, zu überprüfen, ob Sie alle verlangten Dokumente beigelegt haben und die zuständige Behörde in der Schweiz findet die relevanten Informationen schneller. - Visumsantrag
Wählen Sie das externe Seite Antragsformular für ein nationales D-Visum, welches von der zuständigen Auslandvertretung gratis zur Verfügung gestellt wird oder als PDF heruntergeladen werden kann. Es muss in der Regel 3-fach eingereicht werden.
Die meisten Auslandvertretungen verlangen, dass Sie persönlich vorsprechen. Klären Sie dies bitte vorgängig ab.
Bitte beachten Sie, dass ein Studierendenvisum in der Regel ab ca. 2-3 Wochen vor Semesterbeginn gültig ist, unabhängig davon, wie früh Sie es beantragen. Falls Sie früher einreisen möchten, müssen Sie das im Visumsantrag vermerken und ausführlich begründen! - Reisepass
Kopie der ersten (relevanten) Seiten Ihres Reisepasses. Der Pass muss mindestens 3 Monate über das geplante Aufenthaltsdatum hinaus gültig sein! - Passfotos
3 aktuelle Passfotos. - Anmeldebestätigung der ETH Zürich
Legen Sie die beiden offiziellen ETH-Dokumente «Anmeldebestätigung» und «Bescheinigung zu Händen der zuständigen Behörden» bei, die Sie von der Zulassungsstelle erhalten, sobald Sie das Anmeldeformular sowie die unterzeichnete Annahmeerklärung zurückgeschickt haben. Bitte beachten Sie, dass der Brief «Zulassung zum Master-Studium» für die Visumserteilung nicht ausreicht. - Lebenslauf/Fremdsprachenkenntnisse
Tabellarischer Lebenslauf in Deutsch oder Englisch; Fremdsprachenkenntnisse müssen möglichst detailliert aufgelistet werden. Hier finden Sie ein Download Beispiel (PDF, 168 KB). - Kopie des Bachelor-Diploms
Kopie und beglaubigte Übersetzung in Deutsche oder Englisch.
Achtung: Einige Botschaften verlangen Einsicht in die Originalzeugnisse! Bitte klären Sie dies mit der zuständigen Botschaft, BEVOR Sie Ihre Originalzeugnisse an die ETH-Zulassungsstelle schicken!
Wenn Sie Ihr Bachelordiplom noch nicht erhalten haben, können Sie einen finalen Leistungsüberblick und/oder eine Bestätigung Ihrer Hochschule einreichen. Je nach Fall, müssen Sie das finale Bachelordiplom nachreichen, bevor das Visum bewilligt wird.
- Motivationsschreiben/Gründe für den Hochschulbesuch
Verfassen Sie – wenn möglich auf Deutsch – ein persönliches Statement, in dem Sie Ihre Gründe für einen Hochschulbesuch im Kanton Zürich/Basel darlegen (fassen Sie sich kurz! Einige Sätze genügen). - Zukunftspläne
Beschreiben Sie Ihre Zukunftspläne nach Abschluss des Studiums (fassen Sie sich kurz). - Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in der Schweiz finanzieren können. Dies können Sie mit einem Kontoauszug oder einem Stipendienentscheid tun. Das Migrationsamt des Kantons Zürich / Basel verlangt eine Bestätigung einer in der Schweiz domizilierten Bank (es muss KEINE Schweizer Bank sein, sondern eine externe Seite ausländische Bank mit Niederlassung in der Schweiz), wonach Ihnen ein Betrag in
Zürich: CHF 21'000
Basel: CHF 24`000 zur Verfügung steht.
Der Betrag muss in Schweizer Franken, Euro oder US Dollar ausgewiesen sein. Selbst Kontoauszüge von grossen, international tätigen Banken werden nicht akzeptiert, wenn die Bank keine Niederlassung in der Schweiz hat! Beispiele von akzeptierten Banken sind: Citibank, China Construction Bank, HSBC, Deutsche Bank (etc.). Bitte wählen Sie NICHT die Raiffeisenbank – sie wurde bisher noch nicht akzeptiert.
Das Konto muss auf Ihren Namen lauten und nicht auf den Ihrer Eltern!
Unterstützungsbriefe von Eltern werden NICHT als finanzieller Nachweis akzeptiert.
Das Migrationsamt des Kantons Zürich / Basel ist extrem streng bezüglich des finanziellen Nachweises. Es ist deshalb sehr wichtig, die Instruktionen oben genau zu befolgen (die meisten Botschaften kennen die detaillierten Anforderungen aller 26 Migrationsämter in der Schweiz nicht und sind häufig nicht in der Lage, Ihnen die korrekte Auskunft zu geben!).
Joint Master Studierende, die nur ein Semester an der ETH Zürich verbringen, müssen genügend finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen (7 Monate à CHF 1.750 pro Monat = CHF 12.250).
Für diejenigen, die eine:n Schweizer Bürger:in oder jemanden mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder C in der Schweiz kennen:
Anstelle des Kontoauszuges kann auch eine «Verpflichtungserklärung» eingereicht werden. Dieses wird Ihnen vom Migrationsamt des Kantons Zürich / Basel zugeschickt, wenn Sie Ihrem Visumsantrag einen nicht akzeptierten finanziellen Nachweis beigelegt haben.
Mit der Verpflichtungserklärung muss eine solvente, in der Schweiz wohnhafte Person (Schweizerbürger/in oder Person mit Aufenthaltsbewilligung B oder C) dafür garantieren, dass sie die ungedeckten Kosten (inkl. Unfall, Krankheit, Rückreise), die dem Gemeinwesen durch Ihren Aufenthalt in der Schweiz entstehen können, bis zu einem Betrag von CHF 21’000 (Zürich) 24'000 (Basel) übernimmt. Folgende Dokumente müssen von der Person eingereicht werden:
• Ausgefülltes «Verpflichtung» Formular
• Einen Kontoauszug oder die letzten 3 Lohnauszüge oder die letzte Steuererklärung und Steuerrechnung.
• Einen Betreibungsregisterauszug.
- Bestätigung über das bezahlte Schulgeld (nur falls von der Botschaft verlangt)
Viele Botschaften verlangen einen Nachweis über das bezahlte Schulgeld. An der ETH Zürich ist es nicht möglich, das Schulgeld im Voraus zu zahlen. Sollte dies bei Ihnen zutreffen, können Sie unser Download Schreiben betreffend Schulgeld (PDF, 150 KB) ausdrucken und Ihrem Visumsantrag beilegen. - Mietvertrag für eine Unterkunft in der Schweiz NUR für Studierenden aus bestimmten wenigen Ländern!
Das Migrationsamt Zürich/Basel kann von Studierenden aus bestimmten (wenigen!) Ländern einen Mietvertrag für eine Unterkunft in der Schweiz verlangen. Wenn Sie Staatsangehöriger eines dieser Länder sind, teilt Ihnen das Migrationsamt dies mit, sobald es Ihren Visumsantrag geprüft hat. Es ist nicht erforderlich, bei der Beantragung des Visums einen Mietvertrag einzureichen.
Kosten
Insgesamt fallen dreimal Kosten an:
- Beim Einreichen des Visumantrags zahlen Sie eine Gebühr an die Botschaft/das Konsulat von ca. CHF 50 - 100. Diese Gebühr wird bei einer Verweigerung des Visums nicht zurückerstattet.
- Der für Ihr Visum zuständige Kanton verrechnet Kosten für die «Ermächtigung zur Visumserteilung» (im Kanton Zürich CHF 95). Eine Rechnung mit den Details zur Bezahlung erhalten Sie mit der "Ermächtigung zur Visumserteilung".
- In der Stadt Zürich werden bei der Beantragung der Aufenthaltsbewilligung CHF 182 (CHF 40 Registrierungsgebühr und CHF 142 für die Aufenthaltsbewilligung) vom zuständigen Kreisbüro berechnet.
Entscheid
Ihr Antrag für ein Studierendenvisum wird von der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat an das zuständige kantonale Migrationsamt in der Schweiz zum Entscheid weitergeleitet.
Das Migrationsamt behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und Informationen zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass der Entscheid des Migrationsamtes unabhängig von der Zulassung an die ETH Zürich gefällt wird. Die ETH kann auf diesen Entscheid keinen Einfluss nehmen.
Wenn Sie Ihren Visumsantrag länger als 6 Wochen eingereicht und Fragen zu Ihrem Visum haben, kontaktieren Sie bitte direkt das externe Seite Migrationsamt via Kontaktformular.
Die ETH Zürich weiss nicht über ihr Visum Bescheid und kann den Prozess nicht beschleunigen.
Das Studentenvisum ist in der Regel 2-3 Wochen vor Semesterbeginn und innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum für die Einreise in die Schweiz gültig.
Ablehnungsgründe
Bitte beachten Sie, dass es keine Garantie für ein Visum gibt und der Entscheid einzig und allein beim zuständigen Migrationsamt liegt. Abgelehnt werden in der Regel:
- Visumsanträge von Studierenden, die bereits einen Abschluss auf der angestrebten Studienstufe haben.
- Visumsanträge, die unvollständig sind. Bitte prüfen Sie insbesondere die finanziellen Anforderungen!
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Staatssekretariats für Migration oder erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland..