Aufenthaltsbewilligung nach Studienabschluss zur Stellensuche
Wenn Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Stellensuche erhalten haben, gelten die gleichen Einschränkungen zur Erwerbstätigkeit wie während eines normalen Semesters während des Studiums.
In der Regel wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung L erteilt.
Nicht-EU/EFTA Staatsangehörige
Wenn Sie Ihr Studium an der ETH abgeschlossen haben und Ihre aktuelle Aufenthaltsbewilligung noch gültig ist, können Sie in der Schweiz bleiben, bis die gültige Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist.
Sie können Ihre Aufenthaltsbewilligung für max. 6 Monate zur Stellensuche verlängern. Beantragen Sie dazu wie zuvor Ihre neue Aufenthaltsbewilligung vor Ablauf. Bitte beachten Sie, dass die 6 Monate ab Studienabschluss (nicht ab Ablaufdatum Ihrer Aufenthaltsbewilligung!) bewilligt werden. Falls Ihr Studienabschluss z. B. schon 3 Monate zurückliegt, können Sie nur noch eine 3-monatige Verlängerung erhalten.
Dokumente für Aufenthaltsbewilligung zur Stellensuche
Sie müssen genau dieselben Unterlagen einreichen wie bei früheren Verlängerungen, mit Ausnahme der folgenden Punkte:
- Anstelle der "erweiterten Immatrikulationsbestätigung" reichen Sie eine Kopie Ihres Diploms ein. Wenn Sie Ihr Diplom noch nicht erhalten haben, reichen Sie stattdessen ein Schreiben Ihres Studiengangs ein, das den erfolgreichen Abschluss des Studiums mit verbindlichem Datum bestätigt.
- Als finanzieller Nachweis genügt für eine 6-monatige Verlängerung ein Betrag von CHF 10'500 auf Ihrem Konto.
- Bitte vermerken Sie auf dem Verlängerungsformular, dass die Verlängerung zur Stellensuche erfolgt.