Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sichert die Lohnfortzahlung bei Arbeitslosigkeit und fördert die Wiedereingliederung von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt. Wer in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung sind obligatorisch und werden wie folgt aufgeteilt: Die Hälfte der Beiträge wird Ihnen direkt vom Lohn in Abzug gebracht, die ETH Zürich als Arbeitgeberin übernimmt die andere Hälfte.
Bei der Berechnung der Beiträge an die ALV, die vom Lohn in Abzug gebracht werden, hilft Ihnen unser Lohnrechner.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die jeweilige Stelle.