Steuern
Steuern werden in der Schweiz auf drei Ebenen erhoben. Der Bund erhebt Steuern auf das Einkommen. Für diese Bundessteuer gibt es einen für die Schweiz einheitlichen Steuersatz. Die 26 Kantone und die rund 2‘400 Gemeinden erheben Steuern ebenfalls auf das Einkommen und zusätzlich auf das Vermögen. In den Kantonen und Gemeinden variieren die Steuersätze, was typisch ist für die föderalistische Struktur der Schweiz.
Die Höhe der Steuern ist deshalb auch abhängig vom Wohnort der steuerpflichtigen Person. Im Kanton Zürich kann die Steuerbelastung innerhalb der Schweiz und im internationalen Vergleich als moderat bezeichnet werden.
Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer Staatsangehörige wird die so genannte ordentliche Veranlagung angewendet. Diese beruht auf einer jährlichen Selbstdeklaration. Die steuerpflichtige Person muss einmal im Jahr eine Steuererklärung einreichen. Von der Steuerbehörde erhält sie daraufhin eine Steuerrechnung, die bis Jahresende bezahlt werden muss.
Ausländische Staatsangehörige
Für ausländische Staatsangehörige (ohne C-Bewilligung) gilt die Quellenbesteuerung. Die Steuer wird monatlich direkt vom Lohn – an der Quelle – in Abzug gebracht. Der Arbeitgeber überweist diese Steuern an die jeweilige Steuerbehörde in der Schweiz.
Für die Berechnung Ihres Quellensteuerabzuges hilft Ihnen unser Lohnrechner.
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Bitte beachten Sie:
Dies ist keine öffentliche Informationsstelle zum Thema Steuern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der Information von Mitarbeitenden und Studierenden der ETH Zürich und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die zuständige Behörde.