Support Nachteilsausgleiche
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die Sie bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen bei Leistungskontrollen der ETH unterstützen.
Wenn Sie konkrete Fragen zu einem Nachteilsausgleich haben, stehen wir von Inclusive Teaching, Assessment and Accessibility (UTL) gerne zur Verfügung.
Im "Informationbrief für Dozierende" ist angegeben, bis wann Studierende Ihnen den Nachteilsausgleich mitgeteilt haben müssen.
Wenn Studierende die Frist zur Meldung eines Nachteilsausgleiches an die Examinierenden verstreichen lassen, besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die Umsetzung an dieser Leistungskontrolle.
Fristen
- Informationsbriefe ab 2023:
In der Regel 6 Wochen vor Termin der Leistungskontrolle - Informationsbriefe bis 2022:
In der Regel 4 Wochen vor dem Termin der Leistungskontrolle - In Ausnahmefällen können auch andere Fristen angegeben sein.
2023 wurde die Frist um 2 Wochen verlängert, um den Dozierenden mehr Vorbereitungszeit zu geben.
Die vor 2023 ausgestellten Informationbriefe behalten ihre Gültigkeit.
Fristen
- Informationsbriefe ab 2023:
In der Regel 6 Wochen vor Termin der Leistungskontrolle - Informationsbriefe bis 2022:
In der Regel 4 Wochen vor dem Termin der Leistungskontrolle - In Ausnahmefällen können auch andere Fristen angegeben sein.
Es gibt keine Vorgaben, bis wann die Studierenden detaillierte Angaben erhalten sollen (z.B. Angabe über zusätzlichen Prüfungsraum).
Tipp, wenn detaillierte Angaben kurz vor der Prüfung vorliegen:
Informieren Sie die Studierenden, bis wann mit den Angaben zu rechnen ist. Dies kann gleichzeitig mit der Bestätigung des Informationsbriefes oder nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgen.
Rektoratsräume: Verlängerung über Raumplanung (AkD)
raumreservation@ethz.ch oder über das Formular Raumanfrage
Wichtige Angaben
- Prüfung (LE-Nummer)
- Datum und Zeit (bei digitalen Prüfungen mit ETH-Rechnern inklusive 1.5 h Vorbereitungszeit und 1 h Nachbereitungszeit)
- Raum der Prüfung
Reservation Rektoratsräume über Raumplanung (AkD)
raumreservation@ethz.ch oder über das Formular Raumanfrage
Wichtige Angaben
- Prüfung (LE-Nummer)
- Datum und Zeit (bei digitalen Prüfungen mit ETH-Rechnern inklusive 1.5 h Vorbereitungszeit und 1 h Nachbereitungszeit)
- Raum der Hauptprüfung
- Für Zusatzraum (Unterrichtsräume für Prüfungen)
- Benötigte Anzahl Prüfungsplätze
- Gebäude / Nähe zu einem bestimmten Raum / bevorzugter Raum
Während der Prüfungssession können Nachteilsausgleiche im Raum ONA E 16 stattfinden. Der Raum hat 14 Computerarbeitsplätze.
ONA E 16 ist nur über den Raum ONA E 25 erreichbar. In Absprache kann er auch für Prüfungen im ONA E 7 reserviert werden.
Reservation über Service Digitale Prüfungen (EduIT)
Wichtige Angaben
- Prüfung (Leistungskontrollnummer)
- Studierende*r / Nachteilsausgleich
- Vom Prorektor Studium ausgestellter Informationsbrief der*s Studierenden
Bitte erkundigen Sie sich im Departement oder Institut, ob es departements- oder institutsinterne Pools von Hilfsassistierenden gibt und wie die Finanzierung der Aufsichten gehandhabt wird.
Wenn es keine departementsinterne Lösung gibt, können Sie Studierende über Student Helpers buchen.
Student Helpers
- Online-Buchungssystem, Kosten und Guidelines finden Sie unter Student Helpers – Staffnet | ETH Zürich .
- Geben Sie an, welche Bedingungen die Studierenden erfüllen müssen (z.B. nicht im Studiengang des Leistungsnachweises eingeschrieben; Master-Studierende*r).
Im regulären Prüfungsraum
- Nein. Alle Kandidierenden müssen die Prüfung gleichzeitig beginnen.
Im Zusatzraum
- Ja. Die Prüfung darf früher gestartet werden, so dass die Zeit für den Nachteilsausgleich vor und nicht wie üblich nach der regulären Prüfungszeit liegt.
Zu beachten:
- Die Prüfungsplanstelle muss über den früheren Start nicht informiert werden.
- Der Buchungszeitraum des Raumes muss angepasst werden.
Die SIBU (Schweizerische Fachstelle für Sehbehinderte im beruflichen Umfeld) bietet Unterstützung in der Anpassung von Prüfungen für sehbehinderte Personen.
Zusammenarbeit mit SIBU
- Zwischen der SIBU und der ETH Zürich gibt es eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
- Die Leistungen der SIBU werden von der IV des Studierenden übernommen. Es muss keine weitere Stelle der ETH Zürich informiert werden.
Zeitbedarf für Anpassung der Prüfungsunterlagen durch die SIBU
- Bei Lieferung von .tex Dateien und PDF/Word Dateien mindestens 10 Arbeitstage
- Bei Abholung per USB-Stick verlängern sich die Fristen.
Datenübermittlung
- Eine elektronische Übermittlung efolgt via Polybox und wird koordiniert durch inclusion-edu@ethz.ch .
- Auf Wunsch holen Mitarbeitende der SIBU die Prüfungsunterlagen vor Ort ab (via mobile Datenträger, z.B. USB-Stick).
Prüfungsunterlagen sind vertrauliche Unterlagen im Sinne der Weisung Informationssicherheit. Die Datenübermittlung muss wenn immer möglich verschlüsselt erfolgen.