Arten von Professuren
Die Professorinnen und Professoren der ETH Zürich sind für Lehre und Forschung auf höchstem internationalem Niveau verantwortlich.
Die ETH Zürich kennt zeitlich befristete Assistenzprofessuren mit und ohne Tenure Track sowie zeitlich unbefristete ausserordentliche Professuren und ordentliche Professuren. Die Emeritierung letzterer erfolgt aktuell mit Vollendung des 65. Altersjahres bzw. auf Ende des noch laufenden Semesters.
Assistenzprofessuren
Bei Assistenzprofessuren kann nach der Beendigung der ersten Amtszeit von vier Jahren eine Wiederernennung vorgenommen werden.
Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber um eine Förderungsprofessur des Schweizerischen Nationalfonds (SNSF Eccellenza Professorial Fellowships) bzw. einen Starting Grant des European Research Council (ERC Starting Grant) können bei Erfüllung gewisser Rahmenbedingungen für die Förderdauer zu Assistenzprofessorinnen oder -professoren ohne Tenure Track ernannt werden.
Da die Schweiz beim europäischen Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe aktuell ein nicht-assoziierter Drittstaat ist, lanciert der SNF, im Auftrag des Bundes, eine Ausschreibung für SNSF Starting Grants 2023 zur Unterstützung von Forschenden (mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland), die sich für einen ERC Starting Grant bewerben wollen. Erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber wird dadurch ermöglicht in der Schweiz zu forschen und ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei SNSF Starting Grants 2023 um eine integrative Ausschreibung handelt. Das bedeutet, dass es keine Ausschreibungen für SNSF PRIMA oder SNSF Eccellenza geben wird, da diese Förderinstrumente nun in die Ausschreibung des SNSF Starting Grants integriert sind.
Die Eingabefrist ist am 01.02.2023.
Weiterführende Informationen finden Sie externe Seitehiercall_made. Auskünfte zum ETH-internen Antragsverfahren sowie Unterstützung bei der Bewerbung bietet EU GrantsAccess ()
Ordentliche und ausserordentliche Professuren
Ordentliche und ausserordentliche Professuren sind bis auf geringfügige, in der akademischen Praxis wenig relevante Aspekte gleichberechtigt. Eine Ernennung auf eine ausserordentliche Professur erfolgt bei sehr jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bzw. im Falle eines erfolgreichen Tenure-Verfahrens.
Frühestens nach zwei Jahren, in der Regel jedoch nicht später als sechs Jahre nach der Ernennung einer ausserordentlichen Professorin/eines ausserordentlichen Professors kann beim Präsidenten der ETH Zürich die Einleitung eines Beförderungsverfahrens beantragt werden.