Assistenzprofessuren
Assistenzprofessuren dienen an der ETH Zürich der Förderung junger Wissenschafterinnen und Wissenschafter und eröffnen die Chance einer weiteren wissenschaftlichen Qualifikation mit Blick auf eine akademische Karriere.
Assistenzprofessorinnen und -professoren verfügen über substantielle Personal- und Infrastrukturmittel, welche die eigenständige Forschung ermöglichen. Im Sinne der Förderung von exzellenten jungen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern und deren weitere Karriereentwicklung soll das akademische Alter (z.B. ohne Erziehungsurlaub, Industrieerfahrung, Militärdienst, etc.) von Assistenzprofessorinnen und -professoren zum Zeitpunkt der Berufung in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein. Die Besetzung von Assistenzprofessuren erfolgt mit oder ohne Tenure Track.
Weitere Informationen zu den Assistenzprofessuren an der ETH Zürich finden Sie in den Richtlinien des Präsidenten über das Assistenzprofessuren-System an der ETH Zürich.
Für Assistenzprofessuren mit Tenure Track besteht bei hervorragenden Leistungen die Möglichkeit, über ein direktes, mehrstufiges Tenure-Verfahren die Eignung für eine permanente Professur abzuklären. Der Entscheid über die Einleitung des Tenure-Verfahrens liegt bei den Departementen und erfolgt nach Massgabe des Leistungsausweises der Assistenzprofessorin/des Assistenzprofessors. Das Tenure-Verfahren kann bei allen aus ETH-Budgetmitteln finanzierten Assistenzprofessuren mit Tenure Track angewendet werden. Ausgeschlossen ist das Tenure-Verfahren bei drittmittelfinanzierten Assistenzprofessuren (bspw. SNSF Eccellenza Professorial Fellowships, ERC Starting Grants, Industriemittel). Der Präsident der ETH Zürich setzt ein ETH-weites Tenure-Komitee ein, das ihn bei der Bewertung der von den Departementen unterstützten Anträgen auf Ernennung zur Professorin oder zum Professor mit permanenter Anstellung berät und das namentlich auch die Anwendung von ETH-weiten Standards garantiert.
Übersicht Tenure-Kommissionssitzungen 2024
Donnerstag, 14. März 2024
Donnerstag, 13. Juni 2024
Donnerstag, 12. September 2024
Donnerstag, 12. Dezember 2024
Dokumente
- Download vertical_align_bottom Richtlinien über das Assistenzprofessuren-System vom 1. Februar 2015 (PDF, 62 KB)
- Download vertical_align_bottom Geschäftsordnung des Tenure-Komitees (PDF, 177 KB)
- Download vertical_align_bottom Guidelines on How to Avoid Implicit Biases in the Assessment of Assistant Professors (PDF, 33 KB)
- Download vertical_align_bottom Vorgaben zum Verfassen von Tenure-Anträgen (PDF, 319 KB)
- geschützte Seite lock Vorlage Gutachterbrief (Sample tenure review letter) (DOCX, 32 KB)
- Download lock Formular Evaluation (Form for the evaluation of assistant professors) (DOCX, 48 KB)
- geschützte Seite lock Zusammensetzung Tenure Committee
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) sowie der European Research Council (ERC) ermöglichen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit mehrjähriger ausgewiesener Forschungserfahrung einen bedeutsamen akademischen Karriereschritt. Sie umfassen das Salär der Gesuchstellenden (Niveau einer Assistenzprofessur) sowie einen Forschungsbeitrag (inkl. Mitarbeitende) und einen Beitrag zur Deckung der Infrastrukturkosten - und erlauben damit den Aufbau eines eigenen Teams zur Umsetzung eines Forschungsprojekts. Die auf diese Art geförderten Personen werden bei Erfüllung gewisser Rahmenbedingungen dem ETH-Rat zur Ernennung als Assistenzprofessorinnen und -professoren ohne Tenure Track vorgeschlagen. Sie sind somit formal den aus ETH-Budgetmitteln finanzierten Assistenzprofessorinnen und -professoren gleichgestellt. Die Beitragsdauer bei SNSF Eccellenza Professorial Fellowships sowie bei ERC Starting Grants beträgt fünf Jahre.
Weiterführende Informationen finden Sie externe Seite hier. Auskünfte zum ETH-internen Antragsverfahren sowie Unterstützung bei der Bewerbung bietet das Grants Office ().
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