Beförderung von einer ausserordentlichen Professur auf eine ordentliche Professur
Gemäss der Professorenverordnung kann frühestens zwei Jahre nach der Ernennung einer ausserordentlichen Professorin/eines ausserordentlichen Professors beim Präsidenten der ETH Zürich die Einleitung eines Beförderungsverfahrens durch die Departemente beantragt werden. Diesem Antrag sind neben CV und externen Gutachten die Ergebnisse einer Evaluation der Leistungen in Lehre und Forschung beizulegen.
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