Campusentwicklung auf dem Hönggerberg findet Zustimmung
Die Umsetzung der Vision für den «ETH Campus Hönggerberg 2040» ist einen entscheidenden Schritt weiter. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat den Planungsgrundlagen der zukünftigen Campusentwicklung mit wenigen Änderungen zugestimmt.
Auf dem Hönggerberg möchte die ETH Zürich ihren Campus der Zukunft entwickeln. Dafür ist der Weg nun weitgehend geebnet: Das Gemeinderat von Zürich hat am Mittwochabend den rechtlichen Planungsgrundlagen der Campusentwicklung zugestimmt. In seiner Beratung würdigte das Stadtparlament die Stossrichtung der vorgesehenen Entwicklung. Diese setzt auf Innenverdichtung innerhalb des heutigen Campusgeländes sowie auf Höhenentwicklung statt Ausdehnung der Bauten in die Fläche. Dadurch bleibt die umliegende Landschafts- und Erholungszone erhalten. Zudem werden Frei- und Grünräume aufgewertet.
Würdigung der Planung
Der zugrundeliegende Masterplan «ETH Campus Hönggerberg 2040» beschreibt das langfristig angestrebte räumliche Entwicklungsziel. Die ETH Zürich kann so den Standort Hönggerberg in den nächsten 20 Jahren abhängig vom Bedarf optimieren und ihren Auftrag erfüllen, die künftigen Fachkräfte der Schweiz auszubilden, internationale Spitzenforschung zu betreiben und den Wissenstransfer in die Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten.
Dieser Masterplan sei die angemessene Antwort auf die komplizierten Anforderungen, hiess es im Rat, und man wolle der ETH und ihrer Entwicklung, weder Hürden noch Steine in den Weg legen – schliesslich flössen auf jeden Franken, der in die Hochschule investiert werde, fünf Franken zurück in die Gesellschaft. Das komme auch der lokalen Zürcher Wirtschaft zugute, hiess es.
Konkret beraten hat das Stadtparlament eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie die Sonderbauvorschriften des ETH-Campus Hönggerberg. Diese regeln die Rahmenbedingungen der künftigen Nutzung, Bebauung, Begrünung sowie Verkehrserschliessung. Sie ermöglichen eine Verdichtung des heutigen Baubestands um 50 Prozent.
Anpassungen beim Klimaschutz
Bei den Sonderbauvorschriften hat der Gemeinderat einige Anpassungen an die aktuelle Klimapolitik beschlossen – so soll die ETH nicht nur städtebaulich und architektonisch, sondern auch ökologisch qualitätsvolle Gebäude und Aussenräume bauen. Die weiteren Änderungen betreffen die Themen Energie, Lokalklima, Lichtemissionen und Entwässerung/Wasserrückhaltung (Retention): Die Energieversorgung auf dem Campus Hönggerberg soll in den nächsten Jahrzehnten fossilfrei werden.
Das heisst: Werden Anlagen der Energiebereitstellung ersetzt, sind die neuen ohne fossile Energieträger zu betreiben. Um eine übermässige Erwärmung der Umgebung durch Bauten, Anlagen und Freiräume zu vermeiden, sind jeweils Massnahmen zur Hitzeminderung zu ergreifen. Ebenso sind im Freiraum unnötige Lichtemissionen zu vermeiden und – da der Regen klimabedingt in Zukunft um 13 Prozent zunehmen dürfte, so ein Votum im Rat – ist das anfallende, unverschmutzte Regenwasser soweit möglich über Versickerungs- und Retentionsflächen dem Grundwasser zuzuführen.
Ein Teil der beschlossenen Änderungen, namentlich Lokalklima und Lichtemissionen, sind nicht ETH-spezifisch, sondern die Stadt Zürich schreibt sie heute für Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne vor. Diese Klimaschutzmassnahmen unterstützen die ETH Zürich in der Umsetzung der Energie- und CO2-Reduktionsziele des Bundes und der Hochschule, und die ETH verfügt über die Instrumente (Masterplan Beleuchtung, Gesamtentwässerungskonzept, Anergienetz), um diese Vorgaben in den einzelnen Bauprojekten umzusetzen.
Ein Vorbild für künftige Masterpläne
Das wurde auch im Gemeinderat anerkannt: Die Nachhaltigkeitsstrategie der ETH Zürich überzeuge mit ihren vier Elementen Lehre, Forschung, Anwendung auf dem Campus und Dialog mit der Gesellschaft. Der Masterplan «ETH Campus Hönggerberg 2040» könne zu einer Vorlage für künftige Masterpläne, Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne in Zürich werden, hiess es.
«Die Zustimmung des Gemeinderats ist ein grossartiger Vertrauensbeweis. Damit können wir den Campus nachhaltig entwickeln und erhalten den dringend benötigten Handlungsspielraum für unsere Hochschule. Die ETH Zürich wird alles unternehmen, um diesem Vertrauen auch weiterhin gerecht zu werden», sagt Ulrich Weidmann, Vizepräsident für Infrastruktur, mit Blick auf die wachsende Anzahl Studierender- und Forschender und die damit verbundenen Raumbedürfnisse.
Mit der Zustimmung des Gemeinderats nähert sich ein rund fünfjähriger Prozess seinem Abschluss, in dem die ETH Zürich, Stadt und Kanton Zürich gemeinsam die neuen Planungsgrundlagen erarbeiteten (Masterplan 2040, kant. Richtplan, BZO Stadt Zürich, Sonderbauvorschriften). Vorbehalten sind einzig noch fakultative Referenden, die sowohl gegen die BZO und gegen die SBV ergriffen werden können, was aus heutiger Sicht jedoch unwahrscheinlich erscheint. Falls es kein Referendum gibt, gehen die beiden Planungsgrundlagen zum Kanton zur Genehmigung mit einer anschliessenden Rekursfrist.