Bundesrat genehmigt Horizon 2020-Paket
Der Bundesrat hat heute das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz am europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 genehmigt. Das Abkommen sieht zwischen dem 15. September 2014 und dem 31. Dezember 2016 eine Teilassoziierung der Schweiz vor.
Gestützt darauf können sich Forschende aus der Schweiz an ausgewählten Teilen von Horizon 2020 vollumfänglich beteiligen und sich dabei namentlich auch um die begehrten Stipendien des Europäischen Forschungsrates bewerben. Für die Zeitspanne von 2017-2020 sieht das Abkommen eine Vollassoziierung der Schweiz an Horizon 2020 vor, vorausgesetzt, dass eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden kann.
Die zeitlich befristete Teilassoziierung ermöglicht es Forscherinnen und Forschern aus der Schweiz, sich bis Ende 2016 in unterschiedlicher Form an den einzelnen Instrumenten von Horizon 2020 anzuschliessen.
An folgenden Programmteilen darf die Schweiz vollumfänglich als assoziiertes Land teilnehmen:
- Die Teilnahme am Schwerpunkt «Wissenschaftsexzellenz», dem ersten Pfeiler von Horizon 2020, umfasst vier für die Schweiz wichtige Förderinstrumente. Dazu zählen namentlich die Stipendien des europäischen Forschungsrates, mit welchen die talentiertesten und kreativsten Forschenden und ihre in der Grundlagenforschung situierten Teams mit bedeutenden Mitteln gefördert werden. Weiter zählt dazu das disziplinenübergreifende Instrument «Künftige und neu entstehende Technologien», worunter beispielsweise das von der ETH Lausanne koordinierte «Human Brain Project» fällt. Ein drittes Förderinstrument sind die Marie-Curie-Massnahmen. Diese fördern die Ausbildung, Laufbahnentwicklung und den Wissensaustausch durch die internationale und sektorübergreifende Mobilität von Forschenden. Viertes Instrument ist die Förderung von Forschungsinfrastrukturen von europäischer Bedeutung.
- Der Programmteil «Verbreitung der Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung» beinhaltet unter anderem die Förderinstrumente «Teaming» und «Twinning», welche der Forschungszusammenarbeit von Ländern mit Entwicklungspotenzial und entwickelten Ländern dienen. Hier hat die Schweiz bereits Projekte geplant, unter anderem mit Kroatien und Tschechien.
- Am Euratom-Programm und am ITER-Fusionsforschungsprojekt können sich Forschende, Forschungsinstitutionen und Unternehmen aus der Schweiz wie in der Vergangenheit vollumfänglich beteiligen.
An allen anderen, aus Horizon 2020 finanzierten Programmteilen oder mitfinanzierten Instrumenten kann sich die Schweiz nur gemäss den Möglichkeiten eines Drittstaats beteiligen. Die Finanzierung erfolgt dabei für Projektpartner aus der Schweiz gemäss den vom Bundesrat im Juni 2014 beschlossenen Übergangsmassnahmen.
Dauer der Assoziierung
Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt voraussichtlich Ende 2014. Schweizer Forschende können sich jedoch gestützt auf eine vorläufige Anwendung des Abkommens bereits seit dem 15. September 2014 an den ihnen zugänglichen Ausschreibungen beteiligen.
Wird das Freizügigkeitsabkommen gekündigt oder das Protokoll zu dessen Ausdehnung auf Kroatien nicht bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, wird das Abkommen zur Beteiligung der Schweiz am Horizon 2020-Paket hinfällig. In diesem Fall würde die Schweiz in allen Bereichen der EU-Forschungsrahmenprogramme (Horizon 2020, Euratom-Programm, ITER-Projekt) ab dem 1. Januar 2017 nur noch als Drittstaat teilnehmen können. Kann hingegen eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden, wird das Abkommen weitergeführt und ab dem 1. Januar 2017 automatisch auf sämtliche Programmteile von Horizon 2020 ausgedehnt.