Emeritierung, Emeritiertenstatus
Die Vorbereitung der Emeritierung der Professorinnen und Professoren erfährt an der ETH Zürich erhöhte Aufmerksamkeit. Die drei Jahre vor dem Emeritierungszeitpunkt werden dazu genutzt, im Interesse des zuständigen Departements und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Voraussetzungen für einen geregelten Rücktritt zu schaffen.
Die operative Zuständigkeit für den Emeritierungsprozess liegt beim Departement, wobei je nach Fragestellung die verantwortlichen Abteilungen und Stäbe der Schulleitung beigezogen werden. Die Abteilung Beratung Professorinnen und Professoren und der Stab Professuren sind die Anlaufstellen für alle Fragen im Zusammenhang mit der Emeritierung. Die Abteilung Beratung Professorinnen und Professoren begleitet Sie bezogen auf personelle Themen und der Stab Professuren betreut bei der Ressourcenrückführung Ihrer Professur.
Die letzten drei Jahre vor der Emeritierung werden als Emeritierungsphase bezeichnet. Zu deren Beginn steht das sogenannte Emeritierungsgespräch, zu dem Sie eingeladen werden. Es dient dazu, einen Überblick über die spezifischen Fragestellungen zu gewinnen und die Zuständigkeiten für deren Bearbeitung festzulegen.
Dokumente
Zusammenstellung der relevanten Informationen für emeritierende und emeritierte Professorinnen und Professoren sowie für die weiteren in den Prozess involvierten Stellen:
Regelung der finanziellen Aspekte des Emeritierungsprozesses in Artikel 104ff:
Emeritenstamm
Für emeritierte Professorinnen und Professoren findet einmal im Monat ein themenbezogener Anlass statt.