Die Tür zu den ERC-Grants ist wieder offen

Die Schweiz ist ab Mitte September am europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020 teilassoziiert. In dieser bis Ende 2016 befristeten Teilassoziierung können sich Forschende in der Schweiz wieder beim Europäischen Forschungsrat (ERC) bewerben.

Vergrösserte Ansicht: Horizont 2020 CMS LHC
Den Pixeldetektor haben Physiker der ETH Zürich und des Paul Scherrer Instituts für das CERN entwickelt. Im Rahmen von «Excellent Science» unterstützt Horizon 2020 die Forschung an Grossforschungsanlagen. (Bild: ETH Zürich / H.R. Bramaz)

Ab Montag, 15. September 2014, können sich Forschende in der Schweiz wieder direkt für Förderungen des Europäischen Forschungsrats (ERC) in Brüssel bewerben. Die Schweiz und die externe Seite Europäische Union haben sich auf eine Teilassoziierung am europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020 geeinigt, wie das externe Seite Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bekannt gab. Ein entsprechendes Abkommen soll im Dezember 2014 rückwirkend unterzeichnet werden. Hintergrund ist der im Februar dieses Jahres erfolgte Ausschluss der Schweiz von Horizon 2020 in Folge der Abstimmung über die Initiative gegen Masseneinwanderung.

Die Teilassoziierung gilt vorübergehend bis Ende 2016 und umfasst alle Beteiligungen von Schweizer Wissenschaftlern an Projekten des sogenannten ersten Pfeilers von Horizon 2020 («Excellent Science»). Dieser beinhaltet neben den ERC-Grants auch die Marie-Skłodowska-Curie-Stipendien zur wissenschaftlichen Laufbahnförderung, das Teilprogramm «Future and Emerging Technologies» sowie die Förderung der Forschungsinfrastruktur. Ebenfalls ist die Schweiz an den Programmen «Teaming» und «Twinning» innerhalb des Programmteils «Spreading Excellence» assoziiert. Alle Schweizer Projekte im Rahmen dieser Teilassoziierung werden direkt von der EU finanziert.

Drittlandstatus bleibt teilweise erhalten

Am zweiten und dritten Pfeiler von Horizon 2020 («Industrial Leadership» und «Societal Challenges») sowie am Programmteil «Science für Society» kann sich die Schweiz weiterhin nur als Drittstaat beteiligen. Schweizer Partner können sich den Verbundprojekten zwar anschliessen, eine direkte Finanzierung durch die EU ist hier aber nicht möglich. Stattdessen wird das SBFI Schweizer Forschende, die an Verbundprojekten des zweiten und dritten Pfeilers beteiligt sind, direkt unterstützen.

Nur eine Übergangslösung

«Wir sind zufrieden», sagt Roland Siegwart, Vizepräsident Forschungs- und Wirtschaftsbeziehungen der ETH. «Die Tür zu den europäischen Förderinstrumenten ist wieder offen. Besonders der Zugang zu den prestigeträchtigen ERC Grants ist nicht nur für Schweizer Forschende wichtig, sondern für die gesamte internationale ETH-Community.» Siegwart ergänzt, dass die aktuell erzielte Übergangslösung bis Ende 2016 noch keine definitive Neuregelung der Forschungszusammenarbeit mit der EU sei und die volle Assoziierung nach wie vor das erklärte Ziel bleibe. Es ist heute offen, ob sich die Schweiz ab 2017 wieder voll an Horizon 2020 beteiligen kann oder für sämtliche Programmteile in den Status eines Drittstaates zurückfällt. Die Teilnahmebedingungen ab 2017 hängen von der Fortführung der Personenfreizügigkeit und deren Erweiterung auf Kroatien ab.

Weiterführende Informationen erteilt die Beratungsstelle EU GrantsAccess der ETH Zürich.

SNF verzichtet auf Advanced Grants

Nach Bekanntwerden der Teilassoziierung am EU-Forschungsprogramm ab 15. September 2014 gab der externe Seite Schweizerische Nationalfonds (SNF) bekannt, dass er auf eine Ausschreibung der SNSF Advanced Grants als Notlösung verzichtet. Die Forschenden sollen Gesuche für Advanced Grants bis am 21. Oktober 2014 direkt beim ERC einreichen. Der Nationalfonds wird jedoch die Gesuche für die im Frühling 2014 ausgeschriebenen Ersatzmassnahmen für die verpassten Ausschreibungen der Starting und Consolidator Grants des ERC wie geplant evaluieren und auch während der ganzen Laufzeit betreuen.

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