FAQs Kinderbetreuung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei Unsicherheiten nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Betreuungsplatz suchen
Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Kita, für die Sie sich interessieren. Der externe Seite Stadtplan mit den Kita-Standorten in der Stadt Zürich, die Webseite der von der ETH unterstützten Kitas externe Seite kihz und KIKRI sowie die Liste von externe Seite Kibesuisse helfen Ihnen bei der Suche.
Die Zuteilung von Betreuungsplätzen erfolgt in den ETH-Kitas und den meisten sonstigen gemäss chronologischem Eingang der Anmeldung und unter Berücksichtigung gewisser Aufnahmekriterien. Bis spätestens drei Monate vor dem Wunschtermin erhalten Sie eine Zusage. Da keine Kita eine Zusagegarantie geben kann, lohnt sich eine Anmeldung bei mehr als einer Kita.
Fragen Sie in Ihrer Kita nach den genauen Terminen.
Subventionen
Die ETH Zürich bietet mehrere Arten von finanzieller Unterstützung an:
- Subventionierte Betreuungsplätze in ETH-Kindertagesstätten. Die Höhe der Vergünstigung richtet sich nach dem massgebenden elterlichen Einkommen. Die ETH Zürich sowie viele Städte und Gemeinden bieten eine finanzielle Vergünstigung eines Kita-Platzes an unter der Voraussetzung, dass Sie
- erwerbstätig sind oder
- eine staatlich anerkannte Ausbildung absolvieren oder
- beim RAV gemeldet sind oder
- eine soziale (sprachliche Integration) oder gesundheitliche Indikation von einer anerkannten Fachstelle haben
- vergünstigte Plätze für Säuglinge in ETH Kitas (Stiftung kihz und Kikri): sie zahlen den Kleinkindtarif und es wird kein Aufschlag für die Säuglingsbetreuung erhoben
- 100% Lohnfortzahlung während des viermonatigen Mutterschaftsurlaubs (gesetzlich sind es 80%)
- Vergünstigte Betreuungstarife für kihz Flex – die flexible, temporäre Kinderbetreuungslösung
- Subventionen für kihz Ferienbetreuung
- Finanzielle Entlastung bei allfallenden Notfallbetreuungskosten
Alle städtisch geführten und die meisten privaten Kitas sowie die ETH-Kitas bieten Subventionen in Abhängigkeit vom Familieneinkommen an. Auch Kitas in kleineren Gemeinden ausserhalb der Stadt Zürich oder in anderen Städten subventionieren Betreuungsplätze. Fragen Sie bei Ihrer Kita oder Gemeinde direkt nach.
Für die Stadt Zürich und die ETH-Kitas (kihz und KIKRI) gelten:
- zivilrechtlicher Wohnsitz der Eltern in der Stadt Zürich
- Kind im Alter zwischen 4 Monaten und Kindergarteneintritt
- Beschäftigungsgrad bei zwei Elternteilen ist höher als 100%. Z.B.: Elternteil 1 arbeitet 80%, Elternteil 2 70% = 150% = Anspruch auf 50% Kita-Betreuung. Staatlich anerkannte Ausbildungen, Arbeitslosigkeit (Vermittlungsfähigkeit) sowie eine gesundheitliche oder soziale Indikation gelten ebenso;
- Bestätigung einer Fachstelle, falls die Kinderbetreuung aus sozialen Gründen für das Kind oder aus gesundheitlichen Gründen der Eltern notwendig ist;
- massgebendes Netto-Einkommen unter CHF 125'00.00 (1-Kind-Haushalt).
Klären Sie in Ihrer Gemeinde ab, welche Subventionsbedingungen gelten.
Beides wird wie ein Erwerbspensum gerechnet, wenn das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und Ihr Kind weiterhin die Kita besucht, solange die gesamte Abwesenheit (Mutterschafts- und unbezahlter Urlaub) nicht mehr als sechs Monate beträgt.
Wichtig: Abwesenheiten des betreuten Kindes ab 30 Kalendertagen führen zu einer Unterbrechung der Subventionen, da die ETH und die Stadt Zürich keine ungenutzten Plätze finanzieren kann. Vorbehalten bleiben Abwesenheiten während der gesetzlichen Mutterschaft und aufgrund Krankheit oder Unfall des Kindes. Sind Sie unsicher, was in Ihrer Kita gilt? Fragen Sie dort nach.
Eltern, die in der Stadt Zürich wohnen und Subventionen beanspruchen möchten, haben zwingend eine SBU-Bestätigung (SBU = Subventionsberechtigter Betreuungsumfang) so früh wie möglich bei der Stadt Zürich zu externe Seite beantragen. Ihre Kita unterstützt Sie dabei.
Fragen Sie bei Ihrer Kita frühzeitig nach, wie Sie Subventionen beantragen können.
Die Höhe der Subventionen ist abhängig vom aktuellen Erwerbspensum der Eltern und ihren finanziellen Verhältnissen. Die Subventionen werden durch das massgebende Einkommen (Steuererklärung) bestimmt und orientieren sich an den jeweiligen Richtlinien von Stadt oder Gemeinde. Die voraussichtlichen Kinderbetreuungskosten in Zürich können Sie mit dem externe Seite Beitragsrechner ermitteln.
Bei quellenbesteuerten Personen gilt: Für die Festlegung des massgebenden Einkommens werden i.d.R. die Jahresnettolöhne und Pauschalabzüge für die Familiengrösse verrechnet.
Falls Ihr aktuelles massgebendes Familieneinkommen um mehr als 20% tiefer sein sollte als dasjenige des Vorjahres, können Sie dies dort melden, wo Sie die Subventionen beantragt haben.
Bitte beachten Sie: Ungerechtfertigt bezogene Vergünstigungen können von Ihnen zurückgefordert werden.
Falls Sie hingegen im laufenden Jahr deutlich höhere Einnahmen haben als im Vorjahr, zählen diese erst für die Berechnung des folgenden Kita-Jahres.
Mit der Beendigung eines salärwirksamen Arbeitsvertrages mit der ETH Zürich erlischt Ihr Anspruch auf Subventionen durch die ETH Zürich, wenn Sie durch die ETH subventioniert werden. Wird Ihr Kind in einer ETH Kita betreut und sie erhalten Subventionen von der Stadt Zürich, gelten diese weiterhin.
Hinweis: Wenn Sie neu den Status Langzeitaufenthalt haben, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen ETH-Betreuungsplatz mehr, wobei zum Wohl des Kindes ein Austritt in Absprache mit der Kita erfolgt. In jedem Fall erlischt der Anspruch auf ETH-Subventionen.
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ETH Zürich
