Krankenversicherung für Doktorierende
Doktorierende können ihre Krankenversicherung bei einer Studentenversicherung abschliessen und sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.
Angebote
Die nachfolgenden Versicherungen bieten Doktorierenden günstige Konditionen.
Bei der Wahl der Krankenversicherung sowie des Modells sind Sie frei. Zum Vergleich sonstiger Angebote empfehlen wir Ihnen die Plattformen externe Seite comparis.ch oder externe Seite priminfo.ch.
Im Kanton Zürich sind die erwähnten Studentenversicherungen anerkannt.
Wenn Sie in einem anderen Kanton wohnen, klären Sie bitte bei Ihrem kantonalen Gesundheitsamt ab, ob eine Studentenversicherung akzeptiert wird. Einige Kantone haben Ausnahmeregelungen. Zudem gilt in manchen Kantonen für Studentenversicherungen eine Lohnobergrenze (monatlicher Bruttolohn).
Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
Nachdem Sie den Vertrag für eine Studentenversicherung abgeschlossen haben, stellen Sie einen Antrag auf Befreiung von der externe Seite Versicherungspflicht nach KVG (Krankenversicherungsgesetz).
Die Befreiung wird für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Sie kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Zeiten der Befreiung vor dem Doktorat, z. B. während des vorangehenden Studiums in der Schweiz, werden angerechnet.
Bei einem Statuswechsel, z. B. durch eine folgende Anstellung als Postdoktorand, erlischt der Anspruch auf Befreiung, auch wenn die sechs Jahre noch nicht ausgeschöpft sind.
Kündigung der Krankenversicherung
Denken Sie daran, Ihre Krankenversicherung vor Ihrer Abreise ins Ausland zu kündigen.
- Melden Sie sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung ab und verlangen Sie eine Abmeldebestätigung. Die Abmeldung ist maximal 30 Tage vor Abreise möglich.
- Informieren Sie Ihre Versicherung über das geplante Abreisedatum und reichen Sie die Abmeldebestätigung ein, um die Prämien für bereits bezahlte, ungenutzte und ganze Monate zurückerstattet zu bekommen.
- Die Rückerstattung erfolgt auf Ihr Schweizer Bank- oder Postkonto. Schliessen Sie Ihr Konto erst, wenn alle Rückzahlungen erfolgt sind. Bei einer Rückerstattung auf ein ausländisches Konto tragen Sie die Überweisungsgebühren.