Strahlenschutz
Arbeiten mit ionisierender Strahlung, z.B. mit radioaktiven Stoffen ab einer bestimmten Aktivität und/oder mit Röntgengeräten, sind bewilligungspflichtig. Ausserdem muss ein*e Strahlenschutzsachverständige*r ernannt werden, die*der über eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Ausbildung verfügt.
Wenn Sie ein Bewilligungsgesuch stellen, eine temporäre Forschungstätigkeit im Ausland ausführen wollen und nur dort beruflich strahlenexponiert sind oder allgemeine Fragen zum Strahlenschutz haben, wenden Sie sich bitte an .
Persönliche Schutzausrüstung
Der Arbeitgeber stellt Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung, wann immer eine Tätigkeit an einem Arbeitsplatz dies notwendig macht. Die Benutzung der PSA ist obligatorisch und ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Sie wünschen eine Beratung zum Thema PSA für den Umgang mit radioaktiven Chemikalien? Senden Sie bitte ein E-Mail an .
Kennzeichnungsmaterial
Sie benötigen Gefahrenaufkleber, Warnhinweise, Gebotszeichen für Ihr Laserlabor, Ihren Röntgenraum oder Ihr C-Labor? Stöbern Sie im «Download Katalog (PDF, 2 MB)» und bestellen Sie bei .
Auflösung / Übergabe Strahlenschutzlabor
Die Auflösung eines für den Umgang mit offener Radioaktivität bewilligten Labors hat einen hohen Zeitbedarf: Alle Materialien (Laborutensilien, wissenschaftliche Geräte, Kühlschränke, Verbrauchsmaterialien, etc.) müssen freigemessen und in ein anderes Labor gebracht werden. Es muss über die Weitergabe oder Entsorgung noch vorhandener radioaktiver Substanzen entschieden werden, alle radioaktiven Abfälle sind zu entsorgen und das gesamte Labor muss (Wände, Boden, Decke, Waschbecken etc.) freigemessen werden. Schlussendlich muss das Labor vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) freigegeben werden. Melden Sie sich bitte frühzeitig bei Dr. Silke Kiesewetter, um diesen Prozess zu planen.
Wenn ein für den Umgang mit offener Radioaktivität bewilligtes Labor oder eine Röntgenanlage beispielsweise im Zuge der Emeritierung an eine nachfolgende Person übergeben werden soll oder Sie als Strahlenschutzsachverständige*r die ETH verlassen und eine andere Person diese Aufgabe übernehmen soll, melden Sie sich bitte frühzeitig bei Dr. Silke Kiesewetter, um die entsprechenden Änderungen beim BAG in die Wege zu leiten.
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