Werkstattsicherheit

Sie sollen ein ungewöhnliches Material bearbeiten und wissen nicht, ob Sie das in Ihrer Werkstatt sicher tun können? Sie finden, dass es in Ihrer Werkstatt etwas laut und manchmal auch staubig ist? Sie haben Ihre alte Maschine nachgerüstet und wüssten gerne, ob sie jetzt der Maschinenrichtlinie genügt? Sie sollen neu Schweissarbeiten durchführen – gelten die gleichen Bestimmungen wie für Lötarbeiten? Stellen Sie sich eine dieser Fragen oder haben Sie eine andere Frage zu einem Material, zu einem Arbeitsprozess, zu technischen Massnahmen oder zur Sicherheit in Ihrer Werkstatt, dann wenden Sie sich bitte an sgu-arbeitssicherheit@ethz.ch.
Bereiche mit einer besonderen Gefährdung (z.B. Chemielabor, Werkstatt, Biolabor, Chemikalienschrank, Gasflaschenschrank etc.) und solche, die besondere Schutzmassnahmen erfordern (z.B. Laserschutzbrille, Schutzbrille, Gehörschutz tragen, etc.), sind entsprechend zu kennzeichnen.
Sie benötigen Gefahrenaufkleber, Warnhinweise, Gebotszeichen? Stöbern Sie in unserem «Download Katalog (PDF, 2 MB)» und bestellen Sie bei stickers@ethz.ch.
Beispiele

Rot/Weiss = Gefahr oder Verbot
Symbolfarbe: Schwarz
Bezeichnung: Gefahrenzeichen (z.B. auf Gebinden)

Schwarz als Symbolfarbe
Bezeichnung: Verbotszeichen (z.B. an Türen)

Gelb = Vorsicht
Symbolfarbe: Schwarz
Bezeichnung: Warnzeichen (z.B. an Türen oder auf Geräten)

Grün = Sicherheit, Schutz, Erste Hilfe
Symbolfarbe: Weiss
Bezeichnung: Rettungszeichen (z.B. bei Augendusche)

Blau = Gebot, Hinweis
Symbolfarbe: Weiss
Bezeichnung: Gebotszeichen (z.B. an Türen oder auf Geräten)
Kontakt
Maschinen dürfen in der Schweiz nur in Verkehr gebracht und betrieben werden, wenn sie bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit der Benutzerinnen und Benutzer sowie Dritter nicht gefährden.
Sie müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäss der Maschinenverordnung (MaschV) und der damit verbundenen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.
Arbeitgeber (Verantwortliche) innerhalb der ETH-Organisationseinheiten sind zudem verpflichtet, nur Arbeitsmittel bereitzustellen, die für den sicheren Einsatz geeignet sind. Dies ergibt sich aus der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und der EKAS-Richtlinie 6512 Arbeitsmittel.
Weiterführende Informationen
externe Seitecall_made Maschinensicherheit und Maschinensteuerungen (suva.ch)Dokumente
- Download vertical_align_bottom Checkliste: Selbst-Check Laborsicherheit (PDF, 272 KB)
- Download vertical_align_bottom Checkliste: Selbst-Check Werkstattsicherheit (PDF, 260 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Korrekturschutzbrille (PDF, 203 KB)
- Download vertical_align_bottom Formular: Antrag Korrekturschutzbrille für Lernende (PDF, 286 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Arbeiten mit Sharps (PDF, 42 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Kennzeichnung von Gefahrstoffen in Laborgebinden (PDF, 958 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Pflichten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes - SUVA (PDF, 939 KB)
- Download vertical_align_bottom Vorlage: Gruppen-spezifisches Sicherheitskonzept (ZIP, 2.2 MB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Verbot von Lebensmitteln in Laboren und Werkstätten (PDF, 662 KB)
- Download vertical_align_bottom Poster: Notfälle im Labor – was tun? (PDF, 1.4 MB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Tiefkalt verflüssigte Gase (Kryo-Gase) und Trockeneis (PDF, 117 KB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Druckgasflaschen mit komprimierten und verflüssigten Gasen (PDF, 130 KB)