ETH Zürich leitet Entlassungsverfahren ein
Die ETH Zürich leitet gegen eine Professorin des ehemaligen Instituts für Astronomie ein Entlassungsverfahren ein. Dieser Entscheid stützt sich auf die umfassende Administrativuntersuchung, welche die Schulleitung vor einem Jahr in Auftrag gegeben hat.
Gestützt auf die Resultate der Administrativuntersuchung, die am 25. Oktober 2017 eingeleitet und im Oktober 2018 abgeschlossen wurde, leitet der Präsident der ETH Zürich das Kündigungsverfahren ein. Die von einem unabhängigen externen Experten durchgeführte Administrativuntersuchung hat schwerwiegendes pflichtwidriges Verhalten über einen längeren Zeitraum hinweg festgestellt. Der Untersuchungsführer empfiehlt eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Deshalb wird eine Kommission zur Prüfung der Angemessenheit der Kündigung eingesetzt, wie dies externe Seite Art. 13 Abs. 2 der Professorenverordnung vorschreibt.
«Der Untersuchungsbericht belegt, dass es sich um inakzeptables Verhalten handelt, das wir nicht tolerieren», sagt ETH-Präsident Lino Guzzella. Er betont aber gleichzeitig, dass Verfehlungen die Ausnahme und nicht die Regel sind: «Praktisch jede und jeder der über 500 Professorinnen und Professoren der ETH Zürich leisten Tag für Tag hervorragende Arbeit».
Der Untersuchungsführer machte auftragsgemäss auch verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Doktorierenden und der Optimierung der Anlaufstellen. Diese gehen in das bereits gestartete umfassende Projekt Führung ein. In den sechs Teilprojekten Früherkennung, Berufungen, Einführung Professoren, Doktorat, Postdoktorat und Vorgehen bei mutmasslichem Fehlverhalten werden momentan Massnahmen erarbeitet, von denen einige bereits umgesetzt worden sind.
So wurde ein «Case Manager» angestellt, der die Abwicklung der laufenden Verfahren koordiniert. Die Ombudsstelle wurde von zwei auf drei Personen aufgestockt und deren Unabhängigkeit gestärkt, indem neu die Hochschulversammlung die Kandidatinnen und Kandidaten vorschlägt. Neu gibt es seit einem Jahr zwei statt eine Vertrauenspersonen, um die gute wissenschaftliche Praxis sicherzustellen. Doktorierende sollen besser begleitet werden, unter anderem durch regelmässige Standortgespräche und die konsequente Durchsetzung der vorgesehenen Prüfmechanismen (z.B. Forschungsplan).
Intern diskutiert wird zurzeit die Einführung von persönlichen Entwicklungsplänen und eines Systems von Mehrfachbetreuung für die Doktorierenden. Im Berufungsprozess wird künftig gezielt ein stärkeres Gewicht auf die Führungskompetenzen der Kandidierenden gelegt. Mit neuen Ansätzen sollen die neuen Professorinnen und Professoren in die Gepflogenheiten und Werte der ETH Zürich eingeführt werden. Weitere Massnahmen sind in Vorbereitung und werden laufend eingeführt.
Der Schlussbericht des Untersuchungsführers kann erst nach Abschluss des Verfahrens publiziert werden.
Das Entlassungsverfahren gemäss Professorenverordnung
Der Präsident der ETH setzt vor seinem Antrag an die Wahlbehörde, den ETH-Rat, eine Kommission ein, welche über die Angemessenheit der Kündigung befindet und eine Empfehlung abgibt. Diese Empfehlung legt der ETH-Präsident anschliessend zusammen mit seinem eigenen Antrag dem ETH-Rat zum Entscheid vor. Für die Kommission wird die Schulleitung drei Mitglieder selbst bestimmen und zusätzlich die Konferenz des Lehrkörpers auffordern, drei Mitglieder zu bezeichnen. Drei Mitglieder der Kommission müssen Externe sein.