Allgemeine Geschäftsbedingungen der ETH Zürich

für Forschungsprojekte, respektive für wissenschaftliche Dienstleistungen

Die Nutzung dieser Dokumente ermöglicht in vielen Fällen einen schnellen Vertragsabschluss. Die AGB stehen im Download Bereich in Deutscher und in Englischer Sprache zur Verfügung. Sie bestehen jeweils aus zwei Teilen:

  • ein Formular für projektspezifische Parameter
  • die AGBs mit fixen Vertragsbestimmungen

In Ausnahmefällen, und unter Einbezug der Forschungsvertragsgruppe, können weitere Vertragsbestimmungen in einem zusätzlichen Dokument ergänzt werden.

AGB Forschung ETHZ FAQ

Wofür eignen sich die AGB Forschung?

Ein Projektvertrag unter Nutzung der AGB Forschung eignet sich vor allem für eher kleinere Projekte, bei denen der Vertragspartner interessiert ist, die Ergebnisse des Projektes nutzen zu können.

Wie kann ich die AGB Forschung ETHZ in einem Vertrag einbinden?

Die Projektbescheibung muss mit folgendem Satz auf die AGB Forschung ETHZ verweisen: "Die AGB Forschung ETHZ (Version März 2018) bilden einen integralen Bestandteils dieses Vertrages."

Können die AGB Forschung auch für grosse Projekte verwendet werden?

Ja, sie können auch für grosse Projekte verwendet werden, falls die Bedingungen passen.

Welche Rechte am Projekt-IP werden dem Vertragspartner eingeräumt?

Der Vertragspartner bekommt nicht-exklusive Nutzungsrechte an allem Projekt-IP. Weitergehende Rechte sind Verhandlungssache zu einem späteren Zeitpunkt.

Was muss ich budgetieren?

Die direkten Projektkosten wie z.B. Personalkosten, Verbrauchsmaterial etc., sowie den Infrastrukturbeitrag von 10% zusätzlich zu den direkten Kosten.

Müssen die AGB verwendet werden, oder kann auch ein anderer Vertrag abgeschlossen werden?

Nein, die AGB müssen nicht verwendet werden, sie stellen lediglich eine Möglichkeit dar, in passenden Fällen schnell zu einem unterzeichneten Vertrag zu kommen.

Wie können Anpassungen an den Bestimmungen der AGB gemacht werden?

Die AGB können nicht direkt verändert werden. Falls einzelne Bestimmungen für ein Projekt nicht passen oder Bestimmungen fehlen, können diese unter Einbezug der Forschungsvertragsgruppe in einem zusätzlichen Dokument („Zusätzliche Vertragsbedingungen“) angepasst werden. Alternativ dazu werden nicht die AGB verwendet, sondern es wird ein separater, alleinstehender Vertrag für das Projekt erstellt.


AGB Forschung ETHZ Vorgehen zum Abschluss eines Forschungsvertrages

1. Die Forschungsgruppe der ETH Zürich erstellt eine Projektbeschreibung, welche folgenden Satze enthält: «Die AGB Forschung ETHZ (Version März 2018) bilden einen integralen Bestandteil dieses Vertrages». Es wird empfohlen, das Dokument „Forschungsvertrag - AGB_März_2018“ zu benutzen.
2. Der Budgetverantwortliche der Forschungsgruppe unterzeichnet den Forschungsvertrag und holt bei einem Vertragsvolumen ab CHF 50‘000 zusätzlich die Unterschrift des VP für Forschung oder der VP für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen ein.
3. Die Forschungsgruppe sendet den Forschungsvertrag samt den AGB Forschung ETHZ in zwei Exemplaren an den Vertragspartner.
4. Falls der Vertragspartner mit allem einverstanden ist, kann er den Forschungsvertrag gegenzeichnen und ein vollständig unterzeichnetes Exemplar der Forschungsgruppe der ETH Zürich zusenden. Mit der vollständigen Unterzeichnung durch beide Parteien tritt der Forschungsvertrag in Kraft.
5. Mit dem vollständig unterzeichneten Forschungsvertrag kann die Forschungsgruppe je nach Vertragsvolumen des Forschungsvertrages folgendermassen verfahren:
a. Vertragsvolumen < CHF 10‘000: Die Zahlungen des Vertragspartners können zugunsten eines entsprechenden Erlös-PSP-Elementes der ETH-Einheit erfolgen.
b. Vertragsvolumen zw. CHF 10‘000 und CHF 49‘999: Abwicklung über ein SAP-Projekt/PSP-Element, welches direkt via Finance Desk zu eröffnen ist.
c. Vertragsvolumen ab CHF 50‘000: Bitte senden Sie den unterzeichneten Vertrag an die Forschungsvertragsgruppe, damit wir Ihnen eine Genehmigung erstellen und ein SAP-Projekt/PSP-Element eröffnen lassen können.


AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ FAQ

Wofür eignen sich die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ?

Ein Dienstleistungsvertrag unter Nutzung der AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ eignet sich für alle Arten von Dienstleistungen. Je nach zu erbringender Dienstleistung können zusätzliche Regelungen in einem zusätzlichen Dokument („Zusätzliche Vertragsbedingungen“) mit Hilfe der Forschungsvertragsgruppe getroffen werden.

Wie kann ich die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ in einem Vertrag einbinden?

Die Offerte muss mit folgendem Satz auf die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ verweisen:
„Die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ (Version März 2018) bilden einen integralen Bestandteil dieser Offerte.“

Können die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ auch für grössere Dienstleistungen verwendet werden?

Ja, sie können auch für grössere Dienstleistungen verwendet werden, falls die Bedingungen passen.

Was muss ich budgetieren?

Die direkten Projektkosten wie z.B. Personalkosten, Verbrauchsmaterial, Nutzung der ETH-Infrastruktur etc. Falls die Dienstleistung auch von Unternehmen der Privatwirtschaft erbracht werden könnte, dann dürfen die Preise der Dienstleistung nicht unter den entsprechenden Marktpreisen liegen. In jedem Fall ist auch ein zusätzlicher Dienstleistungsaufschlag von 10% zu budgetieren, der beim Eingang der Zahlungen von der ETH abgezogen werden wird.

Müssen die AGB verwendet werden, oder kann auch ein anderer Vertrag abgeschlossen werden?

Nein, die AGB müssen nicht verwendet werden, sie stellen lediglich eine Möglichkeit dar, in passenden Fällen schnell zu einem unterzeichneten Vertrag zu kommen.

Wie können Anpassungen an den Bestimmungen der AGB gemacht werden?

Die AGB können nicht direkt verändert werden. Falls einzelne Bestimmungen für ein Projekt nicht passen oder Bestimmungen fehlen, können diese unter Einbezug der Forschungsvertragsgruppe in einem zusätzlichen Dokument („Zusätzliche Vertragsbedingungen“) angepasst werden. Alternativ dazu werden nicht die AGB verwendet, sondern es wird ein separater, alleinstehender Vertrag für die Dienstleistung erstellt.


AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ Vorgehen zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages

1. Die Forschungsgruppe der ETH Zürich erstellt eine Offerte, welche folgenden Satz enthält: «Die AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen ETHZ (Version März 2018) bilden einen integralen Bestandteil dieser Offerte». Es wird empfohlen, das Dokument „Offerte_AGB_Wiss.DL_März_2018“ zu benutzen. Der Text dieses Dokumentes kann in eine briefliche Offerte übernommen werden.
2. Der Budgetverantwortliche der Forschungsgruppe unterzeichnet die Offerte und holt bei einem Offertvolumen ab CHF 50‘000 zusätzlich die Unterschrift des VP für Forschung oder der VP für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen ein.
3. Die Forschungsgruppe sendet die Offerte samt AGB Wissenschaftliche Dienstleistungen in zwei Exemplaren an den Vertragspartner.
4. Falls der Vertragspartner mit allem einverstanden ist, kann er die Offerte gegenzeichnen und ein vollständig unterzeichnetes Exemplar der Forschungsgruppe der ETH Zürich zusenden. Mit der vollständigen Unterzeichnung durch beide Parteien tritt der Dienstleistungsvertrag in Kraft.
5. Mit dem vollständig unterzeichneten Dienstleistungsvertrag kann die Forschungsgruppe je nach Vertragsvolumen folgendermassen verfahren:
a. Vertragsvolumen < CHF 10‘000: Die Zahlungen des Vertragspartners können zugunsten eines entsprechenden Erlös-PSP-Elementes der ETH-Einheit erfolgen.
b. Vertragsvolumen zw. CHF 10‘000 und CHF 49‘999: Abwicklung über ein SAP-Projekt/PSP-Element, welches direkt via Finance Desk zu eröffnen ist.
c. Vertragsvolumen ab CHF 50‘000: Bitte senden Sie den unterzeichneten Vertrag an die Forschungsvertragsgruppe, damit wir Ihnen eine Genehmigung erstellen und ein SAP-Projekt/PSP-Element eröffnen lassen können.

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