Ablauf des Berufungsverfahrens

Der Präsident der ETH Zürich trägt die Verantwortung für das Berufungsverfahren und engagiert sich persönlich bei allen Entscheidungen. Bei der Durchführung des Berufungsverfahrens wird der Präsident durch den Stab Professuren unterstützt.

Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren gliedert sich in folgende Phasen:

Direktberufung

In Ausnahmefällen, z.B. für die Gewinnung herausragender Wissenschaftspersönlichkeiten, eröffnen die rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit der Direktberufung. Dabei wird vom regulären Berufungsverfahren abgewichen, indem auf eine offene Ausschreibung und den Einsatz einer Berufungskommission verzichtet wird und das Departement dem Präsidenten oder der Präsidentin einen Direktberufungsantrag unterbreitet. Ein solcher Antrag hat neben einer ausführlichen Begründung für diesen ausserordentlichen Schritt mindestens fünf Gutachten zu enthalten und muss von einer überwiegenden Mehrheit der Professorenkonferenz des Departements unterstützt werden.

Kontakt

ETH Zürich
Stab Professuren / Office for Faculty Affairs

Rämistrasse 101
8092 Zürich
Schweiz
Teammitglieder nach Verantwortungsbereichen