Beurteilungskriterien
Fokus- und Lehrprojektanträge
- Antragsberechtigt sind ETH-Angehörige mit einer Anstellung von mindestens 50 Stellenprozenten und einem Lehrauftrag.
- Antrag entspricht Vision und Zielen der ETHZ (Verbesserung der Ausbildung von Studierenden)
- Projektdauer max. 2 Jahre
- Projektbeginn ist bei Lehrprojekten frühestens 4 Monate und bei Fokusprojekten frühestens 1 Monat nach Einreichetermin.
- Die beantragten Mittel werden grösstenteils für den Kompetenzaufbau bei den Projektinvolvierten (Dozierende, Assistierende, Studierende, Projektmitarbeitende) eingesetzt.
- Personalmittel:
- Wie viele Personenmonate werden für welche Leistungen benötigt?
- Wer wird diese Leistung erbringen?
- Welcher Anteil soll durch Innovedum getragen werden? Pro Geldgeber eine eigene Zeile verwenden.
- Bestehendes ETH-Personal mit vollem Pensum kann nicht mit Innovedumgeldern angestellt werden (z.B. Doktorierende). Eine Aufstockung von Teilpensen über Innovedum ist möglich, sofern plausibel aufgezeigt wird, dass sich die Aufgaben aus dem Innovedumprojekt und den Forschungstätigkeiten nicht konkurrenzieren. Bei Doktorierenden ist es möglich jene Personalkosten über Innovedum zu finanzieren, die bei einem Stufenanstieg infolge der Projektverantwortlichkeiten anfallen.
- Richtlinien für ETH-Saläre:
- Assistenzperson: CHF 90‘000.- (Beschäftigungsgrad 100%)
- Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: CHF 100'000.- bis 120'000.- (B. 100%)
Arbeitgeberbeiträge sind in diesen Ansätzen bereits eingerechnet
- Assistenzperson: CHF 90‘000.- (Beschäftigungsgrad 100%)
- Sachmittel: Reisekosten, Apéros, Verpflegung und hohe Sachmittelbeträge wie IT-Infrastruktur, Gerätschaften, etc. werden nicht über Innovedum finanziert. Für diese Zwecke stehen an den Departementen eigene Sachmittelbudgets bereit.
Bei einer Fremdvergabe (z.B. Softwareentwicklung) braucht es mindestens eine Konkurrenzofferte. Die externe Vergabe muss begründet werden.
- Innovation für das Lernen und das Lehren an der ETH über den normalen Aktualisierungsgrad laufender Lehrveranstaltungen hinaus
- Didaktische und inhaltliche Gestaltung des Projektkonzepts
- Einbezug der Studierendenperspektive in Projektentwurf und Projektablauf
- Sicherstellung der flexiblen Nutzbarkeit und Zugänglichkeit der neuen Lernmedien und -materialien (e-Accessibility)
- Erfolgsaussichten hinsichtlich einer erfolgreichen Durchführung des Projekts (realistisches Umsetzungskonzept: klare und überzeugende Projektziele und Projektplan, benötigte Kompetenzen verfügbar)
- Nachhaltigkeit / Weiternutzung der Projektergebnisse über das Projektende hinaus (ggf. auch mögliche Folgeprojekte)
- Übertragbarkeit und mögliche Weiterverbreitung der Lehrinnovation an ein breiteres Publikum (z.B. andere Universitäten, Lehrveranstaltungen oder Departemente)
- Projektkommunikation: Projekterfahrungen für interessierte Dozierende der ETH zugänglich
- Kohärentes Evaluationskonzept
- Falls zutreffend: Konzept für Umgang mit personenbezogenen Daten
- Angemessenheit der Kosten des Vorhabens (zum erwarteten Aufwand, zum erwarteten Ergebnis, in Bezug auf Anzahl Studierenden)
- Nur Fokusprojekt: Projekt erprobt Aspekte eines Fokusthemas
- Eine Förderung von Summer- oder Winterschools ist nur möglich, wenn innerhalb dieser neuartige Lehrkonzepte erprobt werden. Weiterhin muss eine mehrmalige Durchführung und die Nachhaltigkeit der Konzepte gewährleistet sein
- Berücksichtigung des strategischen Veränderungsprojekts “Prüfungen und akademischer Kalender an der ETH” (PAKETH): die konsequente Integration von Lerneinheiten und Leistungskontrollen und den entsprechenden Umgang mit studentischem Workload, Lernzielen (Kompetenzen) und Aktivitäten.
- Speziell relevant für Lehrprojekte PAKETH-Edition: Einbettung des Projekts in die Anpassungen des Studiengangs infolge PAKETH.