Bewilligung eines Tierversuches

Tierversuche unterliegen strengen ethischen und gesetzlichen Vorschriften. Jeder Tierversuch in der Schweiz erfordert eine Genehmigung und wird vom kantonalen Veterinäramt und der zuständigen Tierversuchskommission gründlich geprüft, was in der Regel vier bis fünf Monate dauert. Der Bewilligungsantrag beinhaltet unter anderem einen Beschrieb des Forschungsziels, der geplanten Eingriffe und Massnahmen und des zeitlichen Ablaufs, der erwarteten Belastung für die Tiere, der Überwachung der Tiere während des Versuchs und Kriterien, die definieren, wann ein Tierversuch beendet wird. Ausserdem wird das Studiendesign beschrieben und statistisch begründet sowie erklärt, warum sich die gewählten Tiermodelle zur Beantwortung der Forschungsfrage eignen. Schliesslich ist auch eine Güterabwägung Teil des Bewilligungsantrags. Diese liefert der Bewilligungsbehörde eine Grundlage für die Beurteilung, ob ein Tierversuch gerechtfertigt ist. Die Tierschutzbeauftragten der ETH Zürich unterstützen die Forschenden beim Verfassen des Bewilligungsantrags und überprüfen die Anträge bevor sie sie beim kantonalen Veterinäramt einreichen. Das Amt bewilligt den Antrag oder lehnt ihn ab. Bei belastenden Tierversuchen bezieht es die kantonale Tierschutzkommission ein, die ihm eine Empfehlung abgibt.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen übt die Oberaufsicht über die Kontrolltätigkeit der kantonalen Veterinärämter aus. Es kann gegen eine erteilte Bewilligung einen Rekurs einlegen oder Anpassungen anordnen.
Um in der Schweiz wissenschaftlich mit Tieren arbeiten zu dürfen, müssen Forschende eine je nach ihrer Rolle im Tierversuch unterschiedliche Grundausbildung absolvieren und sich regelmässig weiterbilden. Das externe Seite Institut für Labortierkunde (LTK) der Universität Zürich stellt in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich anerkannte Aus- und Weiterbildungskurse zur Verfügung.
Eine weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein einer vom kantonalen Veterinäramt bewilligte, artgerechte Tierhaltung.