Alle sollten sich entscheiden müssen
Mit einem Wechsel zur Widerspruchslösung bei der Organspende liesse sich die Organspendequote wohl erhöhen, schreibt die Bioethikerin Agata Ferretti. Aus ihrer Sicht gäbe es allerdings eine noch bessere Lösung: die Entscheidungspflicht.
![Agata Ferretti](/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2022/04/blog-alle-sollten-sich-entscheiden-muessen/_jcr_content/news_content/textimage/image.imageformat.textdouble.563652194.jpg)
In der Schweiz gilt für die Organspende derzeit die Zustimmungslösung («Opt-in-System»). Verstorbenen dürfen Organe derzeit nur dann zur Transplantation entnommen werden, wenn diese Personen zu Lebzeiten der Organspende zugestimmt haben oder, falls keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, wenn nahe Angehörige erklären, dass die Organspende dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht. Obwohl laut jüngsten Umfragen die grosse Mehrheit (fast 80 Prozent) der Schweizer Bevölkerung die Organspende befürwortet, werden in der Realität bei weitem nicht so viele Organe und Gewebe gespendet, wie es dem Bedarf von Organempfänger und -empfängerinnen entsprechen würde1.
Ein Grund dafür ist, dass die Mehrheit der Bevölkerung ihren Willen zur Spende nicht zu Lebzeiten bekundet. Familienangehörigen müssen in diesem Fall die Verantwortung für eine solche Entscheidung auf sich nehmen. Unter einer solchen Situation grosser emotionaler Belastung und oft ohne den Willen des Verstorbenen genau zu kennen, neigen Familienmitglieder dazu, die Zustimmung zur Spende zu verweigern – möglicherweise von den Wünschen des Verstorbenen abweicht2.
![Webseite des nationalen Organspenderegister wird von einer Person gelesen.](/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2022/04/blog-alle-sollten-sich-entscheiden-muessen/_jcr_content/news_content/fullwidthimage_464609479/image.imageformat.930.1998750596.jpg)
Um die Organspende zu fördern und die vermutete Diskrepanz zwischen den Wünschen der Verstorbenen und den Entscheidungen der Angehörigen zu überwinden, schlägt der Bundesrat vor, das System der Organspende umzustellen von einem Opt-in-System auf ein Opt-out-System, bei dem schutzbedürftige Personen vor Ausbeutung geschützt bleiben.
Widerspruchslösung in den meisten Ländern Europas
Beim Opt-out-System (der Widerspruchslösung) ist die Zustimmung der verstorbenen Person die Standardoption. Es wird davon ausgegangen, dass eine Person der Organspende zustimmt, es sei denn, sie hat zu Lebzeiten ihren Widerspruch zum Ausdruck gebracht. Nach dem Vorschlag, über den wir am 15. Mai abstimmen werden, werden Schweizerinnen und Schweizer ab 16 Jahren aufgefordert, sich aktiv Gedanken zu machen und in einem neuen nationalen Register einzutragen, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden wollen oder nicht.
Um dem Risiko entgegenzuwirken, dass (zum Beispiel schutzbedürftige) Personen trotz intensiver Aufklärungskampagnen nicht ausreichend über die Möglichkeit der Registrierung ihres Willens informiert sind, behalten Angehörige die Möglichkeit, die Wünsche des Verstorbenen zu melden. Hat eine verstorbene Person ihren Willen nicht im nationalen Register eingetragen und sind keine Familienangehörige erreichbar, findet keine Organentnahme statt3.
In den meisten europäischen Ländern gilt bereits das Opt-out-System. So zum Beispiel auch in Spanien, dem Land mit der weltweit höchsten Organspendequote4. Im Jahr 2020 haben England, Schottland und die Niederlande von Opt-in auf Opt-out umgestellt5, da das Opt-out-System offenbar eine höhere Organspendequote gewährleistet als das Opt-in-System6.
«Aus ethischer Warte kann man beide Systeme kritisieren.»Agata Ferretti
Trotz dieser ermutigenden Erkenntnis bin ich der Meinung, dass sowohl das derzeitige Schweizer Opt-in-System als auch das zur Wahl stehende Opt-out-System Nachteile haben. Aus ethischer Warte kann man beide Systeme kritisieren: Letztlich garantiert keines der beiden, dass die Wünsche des Einzelnen in der Praxis respektiert werden. Liegt kein eindeutiger Wille der verstorbenen Person vor, verlagern beide Modelle die Verantwortung für die Entscheidung auf Dritte (Familienangehörige oder das medizinische Fachpersonal, das Bundesgesetz anwendet).
Meinungsänderung soll möglich bleiben
Ein drittes Modell hätte hier Vorteile: eine Entscheidungspflicht («mandatory choice»)7. So stelle ich mir vor, dass jeder Schweizerin und jeder Schweizer aufgerufen wird, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Die Menschen wären verpflichtet, ihren Willen in das nationale Register einzutragen, zum Beispiel wenn sie sechzehn Jahre alt werden (für Staatsbürger) oder wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen (für Ausländer).
Manche mögen einwenden, dass Menschen angesichts der Komplexität des Themas Zeit brauchen, um darüber nachzudenken und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Dem stimme ich zu. Das Thema ist schwierig, und die Entscheidung zu verschieben, mag als die einfachste Lösung erscheinen.
Dennoch muss man bedenken, dass das Aufschieben einer Entscheidung, bis es zu spät ist, auch eine Entscheidung ist. In einer solchen Angelegenheit für immer unentschlossen zu bleiben, würde bedeuten, dass wir uns unserer Verantwortung als Individuen entziehen, Teil der Gesellschaft zu sein und eine aktive Rolle in ihr zu spielen (zum Beispiel indem wir uns gegenseitig helfen). Darüber hinaus würde dies dazu führen, dass Familienangehörige und Betreuende in unfairer Weise unter Druck gesetzt werden. Letztendlich würden sie die Last tragen, in unserem Namen eine Entscheidung zu treffen, obwohl es nicht ihre Aufgabe ist, dies zu tun.
Eine Entscheidungspflicht würde meines Erachtens auch nicht bedeuten, dass diese Entscheidung in Stein gemeisselt ist. Menschen verändern sich im Laufe ihres Lebens, ebenso wie ihre Sicht der Welt und ihre Wünsche für sich selbst. Daher ist es wichtig, den Menschen verschiedene Möglichkeiten zu bieten, sich über die Organspende zu informieren und möglicherweise ihre Meinung zu ändern.
Unabhängig davon, für welches Modell sich ein Land zur Regelung der Organspende entscheidet, ist die Information der Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung. Die Schweiz sollte daher in grossem Umfang in öffentliche Informationskampagnen und Aufklärungsarbeit in Berufsschulen und Gymnasien investieren. Ausserdem sollen potenzielle Spender:innen gezielt angesprochen werden, und es sollte allen so einfach wie möglich gemacht werden, ihren Willen zur Organspende festzuhalten: etwa beim Beantragen eines Führerscheins oder der Erneuerung einer Identitätskarte, durch das Ausfüllen einer Patientenverfügung oder mit einem Spenderausweis. All dies ist wichtig, um die Menschen bei dieser wichtigen Entscheidung zu unterstützen.
Referenzen
1 externe Seite https://transplantationsgesetz-ja.ch/wp-content/uploads/2022/03/TG_Argumentarium_A4_DE_RZ.pdf
2 externe Seite https://www.samw.ch/dam/jcr:444902f6-6b4a-4dfa-8f1d-bc3de0ab1d05/factsheet_sams_transplantation_2022.pdf
3 externe Seite https://www.bag.admin.ch/bag/it/home/medizin-und-forschung/transplantationsmedizin/rechtsetzungsprojekte-in-der-transplantationsmedizin/indirekter-gegenvorschlag-organspende-initiative.html
5 Lewis A, Koukoura A, Tsianos GI, Apostolos Gargavanis A, Ahlmann Nielsen A, Vassiliadis E: Organ donation in the US and Europe: The supply vs demand imbalance, Transplantation Reviews 2021, 35: 100585, doi: externe Seite 10.1016/j.trre.2020.100585
6 Shepherd L, O’Carroll RE, Ferguson E: An international comparison of deceased and living organ donation/transplant rates in opt-in and opt-out systems: a panel study, BMC Medicine 2014, 12: 131, doi: externe Seite 10.1186/s12916-014-0131-4
7 Cotter H: externe Seite Increasing Consent for Organ Donation: Mandated Choice, Individual Autonomy, and Informed Consent, Health Matrix 2011, 599
Kommentare
Und wo finde ich das Widerspruchsformular? Ich werde keine Organe Spenden aus religiösen Gründen.
Guter Gedankengang mit der Entscheidungspflicht. Wobei ich 16 für zu früh halte. Jedoch ist auch hier wieder von "Pflicht" die Rede. Was macht man mit Menschen, welche sich nicht entscheiden können? Und gäbe es auch die Möglichkeit, diese Entscheidung bewusst an seine Hinterbliebenen zu delegieren. Dies unter dem Gesichtspunkt, dass es leider auch immer wieder Fälle von "falscher Diagnose" gibt. Viele - auch ich - haben grossen Respekt davor, dass die Ärzte falsch u/o zu voreilig diagnostizieren. Zum Beispiel die Möglichkeit, dass man grundsätzlich spenden würde, jedoch XY das letzte Wort hat. Was mir hier auch fehlt ist, dass es nicht möglich ist zu erfahren, wie vielen und welchen Menschen geholfen werden konnte. Es gibt Hinterbliebene, welche gerne wissen würden, in wem nun das Herz ihrer Liebsten weiter pocht. Dies scheint hier in der Schweiz immer noch ein Tabuthema zu sein, würde aber eventuell die Bereitschaft zu spenden erhöhen.
Ich finde, wenn man über eine Entscheidungspflicht nachdenkt, sollte man sie weiter fassen als nur auf die Organspende. Sinnvoller wäre bei so einer Lösung doch wenn jede"r ü40 oder ü50 eine vollständige Patientenverfügung anlegen sollte. Ich würde dazu vorschlagen, dass der Staat hier nicht zwingt sondern "ermuntert", indem sämtliche Leute der oben genannten Altersklassen alle fünf bis zehn Jahre angeschrieben werden, mit der Anfrage, sich über eine Patientenverfügung Gedanken zu machen. Es kann ja durchaus auch reichen, das Thema ab und zu wieder mal ins Bewusstsein zu rufen ohne gleich etwas erzwingen zu müssen. Wer heute schon eine Patientenverfügung hat, weiss, dass dort die Organspende mit geregelt wird und dass in der Wegleitung dazu steht, man solle die Angaben alle paar Jahre wieder darauf überprüfen ob man damit noch einverstanden sei. Das ist meiner Meinung nach doch eigentlich ausreichend. Für jüngere Menschen und Kinder müssten wohl andere Überlegungen gemacht werden. Z.B. wo der staatliche Zwang falls er denn kommt aufhören soll. Sollen z.B. Eltern bereits über die Organe ihrer Kinder entscheiden müssen? Ich persönlich würde das als ziemlich grausam empfinden.
Eine „Entscheidungspflicht“ ist ein guter Vorschlag. Allerdings gibt es dann ein organisatorisches Problem: Wie „zwingt“ man alle, sich zu entscheiden? Eine Möglichkeit wäre es, die Entscheidung wie eine Abstimmung, von denen es in der Schweiz ja viele gibt, zu organisieren. Alle 2 Jahre oder so könnte man darüber abstimmen. Zusätzlich könnte gelten: Wer keine Stimme/Entscheidung abgibt, der würde standardmässig einer Organspende zustimmen. Grund: Mit dem Tod endet die Verfügungsgewalt über den eigenen Körper - ausser man hat sich vorher explizit dazu geäussert.
Sehr interessant und umfangreich, ausgewogen dieser Beitrag. Die Frage des Alters treibt mich zum Kommentar. Warum soll einem Mensch, ab 70 aufwärts, Organe entnommen werden. Meistens sind die doch schon ziemlich «angekratzt» richtig? Warum, sei dahingestellt.
Eine "Entscheidungspflicht" bei der Organspende scheint mir eine interessante und aus logistischer Sicht durchaus vertretbare Alternative. Allerdings sind ethische Bedenken angebracht, wenn der Staat seine BürgerInnen verpflichtet, bei ethischen Themen Stellung zu beziehen. Abgesehen von grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber dem Auswuchern einer unverhüllten Biopolitik, stellt sich mir auch die Frage nach dem Wesen ethischer Entscheide. Können ethische Entscheide überhaupt final getroffen werden, bevor die Situation, welche den ethischen Entscheid verlangt, eintrifft. Setzt ein gültiger ethischer Entscheid nicht vielmehr die maximale Betroffenheit der Handelnden voraus? D.h. letztlich müsste jede/r seine Meinung zu Organspende nochmals ändern dürfen, wenn ihr/sein letztes Stündchen geschlagen hat. Und wenn das nicht mehr möglich ist, dann müssen die Nächsten in bestem Wissen und Gewissen diesen Entscheid fällen. Ethische Entscheidungen können nicht in Stein gemeisselt werden und fordern im Gegenteil von den EntscheidungsträgerInnnen die fortlaufende ethische Auseinandersetzung in Anbetracht ihrer Handlungsoptionen. Weder die Widerspruchslösung noch eine Entscheidungspflicht werden der ethischen Pflicht gerecht, ethische Entscheidungen fortlaufend situativ zu treffen und wenn angebracht zu revidieren, Solange die Organspende auch oder sogar hauptsächlich als ethisches Problem wahrgenommen wird, ist m.E. von aller Art vertraglichen Verpflichtungen abzuraten.