Notfallbetreuung
Ausserordentliche Betreuungsengpässe stellen berufstätige oder studierende Eltern vor organisatorische Herausforderungen. Die ETH Zürich bietet für solche Fälle ein Angebot, um Eltern organisatorisch und finanziell zu entlasten.
Die ETH Zürich versteht sich als Hochschule und Arbeitgeberin, die ihren Angehörigen eine angemessene Balance zwischen Studium und Beruf einerseits und familiären Pflichten andererseits ermöglicht. Dafür existieren an der ETH Zürich verschiedene Angebote wie z. B. flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, Veranstaltungen oder Beratungsstellen. Auch für ausserordentliche Betreuungsengpässe bietet die ETH ihren Angehörigen verschiedene Möglichkeiten:
Pflege/Betreuung kranker Kinder
Wenn ein Kind krank ist, dann braucht es vor allem elterliche Pflege. Gemäss Art. 52 externe Seite Personalverordnung (PVO- ETH) werden ETH Mitarbeitenden für die Pflege von kranken Personen im eigenen Haushalt oder der eigenen Eltern, sofern keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist, bis drei Tage pro Ereignis als Arbeitszeit angerechnet. Ebenso werden ETH Mitarbeitenden als erziehungsberechtigte Person für die Erledigung wichtiger schulischer Angelegenheiten und medizinischer Abklärungen für Kinder unter 16 Jahren pro Kalenderjahr fünf Tage als Arbeitszeit angerechnet. Wenn beide Eltern erwerbstätig sind, können sie sich die Pflege teilen, damit die Absenzen nicht nur bei einem Elternteil anfallen.
Bei Fragen zum Thema Betreuung kranker Kinder gibt die:der zuständige HR Berater:in Auskunft.
Angebot Notfallbetreuung
Berufstätige oder studierende Eltern sind gefordert, wenn die reguläre Kinderbetreuung ausfällt, die Kinderbetreuung für einen ausserordentlichen Termin nicht abgedeckt ist oder sich eine Überlastung abzeichnet. Die ETH Zürich schafft für solche Fälle ein Angebot: Sie erleichtert im Fall von ausserordentlichen Betreuungsengpässen den Zugang zu einem Vermittlungsservice für Notfallbetreuung und unterstützt Eltern finanziell. Der auf Betreuung spezialisierte Dienstleister profawo bietet ETH-Angehörigen einen Notfallvermittlungsservice für die Betreuung eines Kindes an. Die ETH Zürich entlastet dabei Eltern, die diesen Service in Anspruch nehmen, finanziell.
Wenn in einem Notfall keine andere Betreuungsmöglichkeit (z. B. Partner:in, Verwandte, Bekannte, etc.) für das Kind organisiert werden kann und Eltern der Arbeit oder Vorlesung nicht fernbleiben können, braucht es eine Notfallbetreuung. Eltern können dann die Notfallbetreuung von profawo, die durch eine Person aus dem Notfallnannypool erfolgt, in Anspruch nehmen.
Die Eltern kontaktieren im Fall eines ausserordentlichen Betreuungsengpasses den Vermittlungsservice von profawo direkt und regeln die vertraglichen Bedingungen mit entsprechender Bezahlung für eine Notfallbetreuungsperson eigenständig. Vertragspartner sind profawo und die Eltern, die profawo die Notfallbetreuungskosten direkt schulden. Es gelten dafür die allgemeinen Rahmen- und Zahlungsbedingungen der Notnannyvermittlung durch profawo für ETH Zürich Angehörige. Die ETH Zürich übernimmt keine Haftung für allfällige Schwierigkeiten, die aus der Betreuungsvereinbarung entstanden sind.
Profawo verrechnet Eltern eine Betreuungsstunde mit 49 Franken plus einer zusätzlichen Vermittlungsgebühr pro Auftrag von 150 Franken, unabhängig von der Anzahl Betreuungsstunden. Andere Kosten während der Betreuungszeit (z. B. Verpflegung, Medikamente) werden direkt zwischen den Eltern und der Betreuungsperson abgerechnet. Für eine achtstündige Ganztagesbetreuung entstehen somit Kosten in der Höhe von 542 Franken, für eine Halbtagesbetreuung belaufen sich die Kosten auf 346 Franken.
Die ETH Zürich beteiligt sich pro Kind und Jahr an den Kosten für die Notfallbetreuung mit einem maximalen Betrag. Dieser geht von einem achtstündigen Betreuungstag und der Vermittlungspauschale mit Gesamtkosten von 542 Franken aus. Die ETH Zürich übernimmt im Pilotprojekt die Kosten für die Personalkategorien wie folgt:
Personalkategorie Kostenübernahme Maximal in CHF
1. Tag 2. Tag
Professor:innen 50% 50% 542.–
Mitarbeitende inkl. Postdocs 100% 50% 738.–
Studierende inkl. Doktorierende 100% 80% 855.60
Diese Kosten erstattet die ETH Zürich den Eltern auf Antragsstel lung zurück. Benötigen Eltern darüber hinaus weitere Notfallbetreuungsstunden, tragen die Eltern die Kosten dafür gemäss dem Preismodell von profawo selber.
Nach erfolgter Betreuung und Begleichung der entsprechenden Rechnung können ETH-Angehörige innerhalb von 30 Tagen bei Human Resources einen geschützte Seite Rückerstattungsantrag stellen. Diesem legen sie die beglichene Rechnung von profawo als elektronische Kopie bei.
Die Rückerstattung erfolgt bei positiver Prüfung auf das Lohnkonto des:der Mitarbeiter:in oder bei ETH-Studierenden auf deren persönliches Bankkonto.
Seit 1996 fördert externe Seite profawo die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Bindeglied zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bietet profawo ein breites Dienstleistungsangebot im Bereich der familienergänzenden Kinder- und Angehörigenbetreuung. Sie verfolgen fortlaufend die sich ständig wandelnden Anforderungen in der Arbeitswelt und entwickeln stetig neue Konzepte und Angebote rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem ausgewogenen Verhältnis von sozialen Komponenten und betriebswirtschaftlichen Aspekten.
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